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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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schreibt dem bischof von Bamberg und dem Peter scholaster von Mainz, dass (Conrad) der ehemalige bischof von Hildesheim, wie er es aus dessen eignen briefen ersehen, die ehe mit dieser kirche gebrochen habe und eigenmächtig zur wirzburger kirche übergetreten sei; dass er in dessen folge demselben bei strafe der excommunication geboten habe, alsbald sowohl die geistliche als die weltliche verwaltung dieser letztern kirche niederzulegen; dass er ferner dem clerus und den laien dieser diöcese die fernere leistung des gehorsams untersagt, dem capitel derselben zur strafe das wahlrecht für diesmal entzogen, und dem capitel zu Hildesheim geboten habe, nicht zuzulassen, dass der straffällige zu dieser kirche zurückkehre; weshalb er denn schliesslich den angeredeten gebietet, wenn der besagte bischof nicht binnen zwanzig tagen nach empfangener weisung sich derselben füge, ihn ohne weiters in Deutschland als gebannt zu verkünden. Ep. 1,335 u. s. P. 352. Vgl. nr. 5666. ‒ Entsprechende schreiben ergingen an die einzelnen genanten. ‒ Noch am 4 sept. datirte der pabst aus Spoleto. Dann war er kurze zeit in Perugia, Todi, Amelia, Orta und Civita Castellana.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 5645, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1198-08-21_1_0_5_2_3_27_5645
(Abgerufen am 28.03.2024).