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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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schreibt dem abte von Pegau über dessen streit mit dem bischofe von Merseburg, welcher, als der abt vom pabste Coelestin ein privileg erhalten hatte, dem kaiser vorstellte, dass der abt gegen die ehre des reichs sich das privileg vom römischen stuhle erwirkte, worauf der kaiser dem abte einen tag ansagte, sich das privileg übergeben liess und es nicht zurückstellte, während dann der erzbischof von Magdeburg auf befehl des kaisers den abt suspendirte und die verwaltung der abtei zwei rittern übergab, worauf der abt sich dem schiedspruche des erzbischofs unterwarf, welchen dieser mit clerikern und laien, worunter der kaiserliche truchsess, aussprach; bestätigt nach weitläufiger darstellung des weiteren verlaufs diesen schiedsspruch unter vorbehalt der die freiheit der abtei betreffenden bestimmungen. Ep. 1,317; vgl. P. 327. Zum theil facs. in Specim. palaeogr. tab. 3. ‒ Noch bis zum 15 iuli war der pabst in Rom. :Als er abreiste, blieb der bischof Octavian von Ostia dort als sein vicar zurück. Ep. 1,359.:

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 5644, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1198-07-13_1_0_5_2_3_25_5644
(Abgerufen am 28.03.2024).