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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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schreibt dem könige Richard von England unter anderm, dass er nach dessen wunsche dem herzoge von Oesterreich wegen des von dessen vater erpressten geldes geschrieben habe; dass er aber dem herzoge von Schwaben, an den durch den tod seines bruders dessen schatz gekommen und der dessen erbe oder tutor des erben sei, ietzt aus vorsicht nicht schreiben könne, da er von änderungen bezüglich der person desselben gehört habe, dass er aber dem erzbischofe von Magdeburg entsprechende weisung ertheilt habe. :Er gedenke übrigens, wenn die angelegenheiten Roms, Siciliens und des sonstigen patrimoniums geordnet seien, persönlich zwischen dem könige und dem von Frankreich zu vermitteln: . Ep. 1,230 u. s. P. 235.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 5640, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1198-05-31_1_0_5_2_3_21_5640
(Abgerufen am 28.03.2024).