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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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meldet dem bischofe und dem clerus von Piacenza, dass er sie dem erzbischofe von Ravenna unterwerfe und den kirchen von Piacenza und Parma die bischöfliche würde entziehe, falls consuln und volk von Piacenza nicht binnen vierzehn tagen seinem frühern verlangen gemäss den V. (Wilhelm), sohn des Pelavicini, und dessen genossen zur restitution dessen zwingen, was sie dem cardinaldiacon P(etrus) von S. Maria in Via lata bei der rückkehr von seiner legation nahmen (s. o. nr. 5623); dass er der kaiserin Constantia, den königen von Frankreich und genannten grossen befohlen habe, bis dahin alle güter der kaufleute von Piacenza und Parma in ihren gebieten mit beschlag zu belegen; dass die consuln von Piacenza excommunicirt seien, falls sie nicht bis zu dem ihnen vom apostolischen legaten G(regor), cardinaldiacon von S. Maria in Porticu, zu bestimmenden termin genugthuung leisten; dass er den rectoren der Lombardei verbot, die consuln von Piacenza und den podesta von Parma zu ihrem rathe zuzulassen; dass, wo dieselben sich aufhalten, kein gottesdienst gehalten werden dürfe, und dass stadt und bisthum dem interdicte unterliegen sollen. Ep. 1,121; vgl. 122. 123. 340. 393. ‒ Vgl. Ep. 8,122 ff., wonach Wilhelm Pallavicini 1205 märz 22 auf angegebene bedingungen gelöst wurde.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 5637, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1198-04-21_1_0_5_2_3_18_5637
(Abgerufen am 28.03.2024).