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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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Pabstwahl Innocenz des dritten an demselben tage, an welchem dessen vorgänger Cölestin III beigesetzt worden war. ‒ Lothar sohn des grafen Trasimund von Segni (Conti) hatte zuerst in Rom, dann zu Paris, zuletzt in Bologna studirt und sich in der philosophie und theologie vor andern ausgezeichnet. Er war von Gregor VIII zum subdiaconus geweiht und hierauf, 29 iahre alt, von Clemens III zum cardinaldiacon der heiligen Sergius und Bacchus ernannt worden. Bei seiner erwählung war er 37 iahre alt. Der mehrheit der stimmen, welche er sogleich erhielt, traten, nach einer erörterung über sein manchen zu iugendlich scheinendes alter, alle bei. :Ueber den hergang der wahl vgl. Winkelmann Phil. 93. Ein Epigramm auf die Wahl Mitth. d. öst. Inst. 2,126.: Sein ansehen und seinen Charakter schildert der gleichzeitige verfasser seiner Gesta wie folgt: Fuit vir perspicacis ingenii et tenacis memorie; in divinis et humanis litteris eruditus; sermone tam vulgari quam litterali discretus; exercitatus in cantilena et psalmodia; statura mediocris et decorus aspectu; medius inter prodigalitatem et avaritiam, sed in eleemosynis et in victualibus magis largus, et in aliis magis parcus, nisi cum necessitatis articulus exigebat; severus contra rebelles et contumaces, sed benignus erga humiles et devotos; fortis et stabilis, magnanimus et astutus, fidei defensor et heresis expugnator: in iustitia rigidus, sed in misericordia pius; humilis in prosperis et patiens in adversis; nature tamen aliquantulum indignantis, sed facile ignoscentis. ‚Joh. v. Müller 1782 an Gleim, Werke 16,156: Innocentius III und andere (päbste) haben die höchsten tugenden in ihrer aufsicht über die christliche welt ausgeübt‘. Er war ein mann von solcher überlegenheit und würde, dass auch der auffallendste wechsel von freundschaft und feindschaft (mit kaiser Otto, mit erzb. Adolf von Cöln, mit Dipold, mit dem kanzler Walter u. s. w.) seinem ansehen keinen eintrag that. So klaren blickes und festen characters stand er unter den wogenden parteien, dass, als die seinen machtboten gesendeten instructionen in die hände der gegner gefallen waren, er ienen schreiben konnte: nullatenus doleatis, cum in iis litteris nihil reperiatur reprehensione dignum, sed laude; satisque per illas appareat, quod non in duplicitate dolosa sed in pura simplicitate procedimus, non declinantes ad dexteram vel sinistram. Dieses können wir, denen seine briefe in sehr grosser anzahl vorliegen, als wahr bestätigen. Sie sind unübertroffene meisterstücke in der würde des ausdrucks, in der klarheit der darstellung, in der schärfe der auffassung und in der festigkeit des urtheils. Solche innere gediegenheit erhob die einzelnen aussprüche dieses pabstes unbeabsichtigt zu allgemeineren normen und reihte ihn selbst, ohne dass er es gesucht hätte, unter die grössten gesetzgeber aller zeiten. Brequigny sagt darüber mit recht; Nul pape n'a joui dans les matières canoniques d'une auctorité pareille à celle qu'exerçoit Innocent III. Le nombre des décretales émanées de lui égale, s'il ne surpasse, le nombre des décretales emanées de tous les autres papes ensemble. Diese seine briefe sind in der mit seinem pontificate beginnenden reihe der regestenbücher des päbstlichen archivs, vgl. Pertzens treffliche beschreibung und beurtheilung im Archiv der Ges. 5,28 ff. 344 ff. :und aus der rasch angewachsenen literatur der neuzeit Palmieri Ad Vaticani archivi Romanorum pontificum regesta manuductio, Romae 1884, und Denifle Die päbstlichen Registerbände des 13. Jahrh., im Archiv f. Lit. und Kirchengesch. d. Mittelalters bd. 2: , grösstentheils noch vorhanden, obwohl nicht in den originalregistern, :vgl. Delisle, Les registres d'Inn. III in Bibl. de l'école des chartes 46,84 ff.: Die bücher 1, 2, 5 theilweise und 10 bis 16, deren iedes einem pontificatsiahre entspricht, wurden anfangs nur stückweise, hernach vollständiger zuerst 1543 in Rom durch Sirlet, dann 1575 in Cöln, 1578 in Venedig, 1635 in Toulouse durch Bosquet, endlich 1682 in Paris durch Baluze vermehrt mit dem für Deutschland ganz unschätzbaren Registrum de negotio Imperii (194 briefe, welche Ferdinand von Fürstenberg aus der hs. Vat. 415 mitgetheilt hatte) herausgegeben. Der letzten sammlung fügten dann 1791 in Paris Brequigny und Lat du Theil aus einer bei der familie Conti vorgefundenen abschrift der vaticanischen regestenbücher Innocenzens in zwei bänden der seltnen sammlung: Diplomata chartae etc. ad res francicas spectantia die bücher 3 theilweise, 5 ergänzend und 6 bis 9 vollständig bei. [Diese drucke wurden dann wiederholt bei Migne Innocentii III Romani pontificis opera omnia (Patrologiae t. 216 ff.) und zwar die bücher 1, 2, 3, 5 im ersten, 6‒11 im zweiten, 12‒16 im dritten bande :während im vierten bande noch eine anzahl nicht aus den registerbüchern geschöpfter briefe mitgetheilt ist: . Delisle hat 21 bei Brequigny fehlende briefe in der Bibl. de l'ecole des chartes 34,402 ff. veröffentlicht. Rubrae aus den büchern 3, 4, 18, 19 gibt Theiner Vetera monumenta Slavorum meridionalium 1,47 ff. Vgl. Delisle Mémoire sur les actes d'Innocent III in der Bibl. de l'éc. des ch. 19,1 ff.] :Eine übersicht endlich über das gesammte sowohl aus den päpstlichen registerbüchern stammende, als auch sonst vorhandene material erstrebte das mit der wahl Innocenz III einsetzende werk von Aug. Potthast Regesta pontificum Romanorum inde ab a. p. Ch. n. 1198 ad a. 1304. Berol. 1874‒75 in zwei bänden; zu beachten sind die zahlreichen Addenda 2,2039 ff. Vgl. Winkelmann in Gott. gel. Anz. 1873 s. 1081 ff., 1681 ff.; 1874 s. 161 ff., 1317 ff.; 1876 s. 70 ff.: ‒ Ausser diesen briefen, welche sich :vielfach und besonders im Reg. de neg. imp.: zu eigenthümlich über alles gleichzeitige erheben, um nicht als ein der wesenheit nach persönliches werk des pabstes sich darzustellen, haben wir noch zwei andere schriften desselben: de miseria humane conditionis und de sacro altaris mysterio. ‒ Ueber den pabst hat ein gleichzeitiger, der ihm, nach dem mass seiner sachkenntniss zu urtheilen, sehr nahe gestanden haben muss, Gesta Innocentii geschrieben, bei denen man nur sehr ungern chronologische angaben vermisst. Sie sind gedruckt vor den briefsammlungen von 1635 ex codice collegii Fuxensis (d. h. von Foix) zu Toulouse, von 1682 verbessert aus drei hss. (einer königlich französischen, einer des Tellier und einer abschrift des Duchesne), und von 1791 vervollständigt aus der hs. der Vallicellana zu Rom; ausserdem nach Baluze bei Muratori Script. 3,486‒576, bei Migne Opp. 1,XVIII ff. :Vgl. Elkan, Die Gesta Innoc. im Verhältniss zu den Regesten desselben Pabstes, Heidelb. 1876.: Die reiche und gesinnungsvolle auffassung der wirksamkeit dieses pabstes durch Hurter (zuerst Hamburg 1834 folg.) braucht hier, als allbekannt, kaum erwähnt zu werden. ‒ Innocenz rechnet die iahre seines pontificats ordnungsgemäss vom tag seiner weihe, dem 22 feb. 1198. Die von ihm vor der weihe ausgegangenen erlasse sind ohne alles pontificatsiahr gegeben. Dies zu wissen genügt, um seine briefe und bullen, so weit sie mit datum erhalten sind, zu ordnen. Ich brauche daher über die verworrenen bemerkungen vor dem vierten band von Brequigny's Table mich weiter nicht zu äussern. Undatirte stücke habe ich so gut es ging eingeordnet; der ort, wo sie unter den nicht datirten stehen, gab meist fingerzeig über den. wohin sie gehörten. [Wegen der anordnung im Reg. de neg. imperii vgl. Schwemer Innocenz und die deutsche Kirche 132 ff., wonach auch hier für die päbstlichen schreiben die chronologische folge zwar nicht genau, aber doch ohne sehr starke verschiebungen eingehalten wurde]. Nach dem auszug des inhalts [habe ich mich beiden in den drucken von Baluze, Brequigny und Migne befindlichen stücken mit angabe des buchs und der briefnummer begnügt, auch das Registrum de negotio imperii in Innoc. Epp. ed. Baluze 1,687 ff., Migne Opp. 3,995 ff. nur nach der nummer der briefe citirt, zumal die genaueren citate bei Potthast Reg. pontif. Romanorum leicht zu finden sind. Behufs auffindens in dem werke von Potthast (P.) schien es genügend, nur bei undatirten oder zweifelhaft datirten stücken deren nummer, soweit solche dort aufzufinden war, anzugeben, wie ich auch nur bei solchen die von B. angeführten ersten worte beibehielt, ihnen das schlusswort zufügend. Das vorliegen ienes werkes schien es hier. wie bei den spätern päbsten, überflüssig zu machen, bei oft gedruckten stücken alle drucke aufzuführen; wo mit u. s. abgebrochen und die nummer bei P. zugefügt ist, sind unter dieser, und wo dies etwa nicht geschehen ist, unter dem datum bei P. weitere drucke nachgewiesen; doch habe ich die leicht zu übersehenden nachweise in den Addenda bei P. durchweg wieder aufgenommen.] Schliesslich bemerke ich noch, dass Raynald sich in seinem hier beginnenden unvergleichlichen werke meist auf die mittheilung der wesentlichen stellen beschränkt hat, während die abdrücke bei Bal. und Breq. vollständig sind. ‒ [Wegen des personalbestandes des päbstlichen hofes vgl. Winkelmann in den Forsch. zur deutsch. Gesch. 9,456. 10,249.]

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 5621b, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1198-01-08_1_0_5_2_3_1_5621b
(Abgerufen am 28.03.2024).