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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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ermächtigt (im feb.) den bischof von Sutri und den abt von S. Anastasius, den herzog Philipp von Schwaben, welcher wegen einem angriff auf den kirchenstaat von seinem vorgänger excommunicirt worden war, nach dessen wunsch, auch ohne dass er sich, wie sonst gebührlich wäre, vor dem päbstlichen stuhle stelle, unter der bedingung zu absolviren, dass er vorgängig den erzb. von Salerno freilasse. Cum ei ‒ absolvendus. Ep. 1,25. P. 26. ‒ [Bei Bussi Ist. ei Viterbo 104 fragm. mit feb. 18, aber pont. 1, wobei ein versehen eingreifen dürfte.] ‒ Vergl. Gesta cap. 22 und oben nr. 21.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 5627, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1198-00-00_2_0_5_2_3_8_5627
(Abgerufen am 28.03.2024).