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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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missbilligt die verhandlung seiner legaten, der cardinalpriester P(andulf) von S. Aposteln und B(ernard) von S. Petrus ad vincula, mit den bischöfen und städten des herzogthums Tuscien, da dies zum recht und zur herrschaft der römischen kirche gehöre, wie er selbst das in den privilegien dee römischen kirche ersehen, so dass iene überhaupt keine einigung ohne vorbehalt der rechte der römischen kirche hätten eingehen dürfen; beglaubigt bei ihnen bezüglich dieser angelegenheit den überbringer N. Cum apostolica ‒ defensare. Ep. 1,15. P. 21. ‒ Zwischen stücken vom 4 u. 6 feb.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 5624, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1198-00-00_2_0_5_2_3_4_5624
(Abgerufen am 28.03.2024).