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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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bewilligt den leuten von Montefiascone, obwohl sie erst kürzlich zur treue gegen die römische kirche, zu deren eigenthum ihr ort gehört, zurückkehrten, die hälfte des weggeldes, wofür ihre ritter und fussgänger immer wohlgerüstet zum dienste der kirche bereit sein sollen; bestätigt ihnen ihre guten hergebrachten gewohnheiten; verspricht, mit Philipp kein abkommen zu treffen, durch welches ihr ort der kirche nicht überlassen bleibe. Licet ad ‒ incursurum. Ep. 1,361. P. 544.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 5647, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1198-00-00_2_0_5_2_3_29_5647
(Abgerufen am 28.03.2024).