RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3
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befiehlt den legaten in Tuscien, falls die rectoren von Tuscien bereit seien, seinen ihnen durch den prior Sti Fridiani eröffneten willen zu erfüllen, die Pisaner anzuhalten, gleichfalls darauf einzugehen, und sie andernfalls nicht vom interdicte zu lösen; sonst aber das interdict vorläufig gegen bürgschaft für gehorsam gegen die gebote der kirche aufzuheben. Super negotio ‒ servare. Ep. 1,35. P. 39.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI V,2,3 n. 5632, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1198-00-00_2_0_5_2_3_13_5632
(Abgerufen am 25.04.2024).