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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,2

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Eheschliessung, nach nr. 4812 wohl um diese zeit, womit die angabe stimmt: Der was pei vierzehen iaren, do im gab marchraf Dietrich von Meihsen sin tochter. Bair. Forts. der sächs. Weltchr., M. Germ. D. Chr. 2,327. Nach der eingehenden untersuchung bei Wegele Friedrich der Freidige 349 ff. handelt es sich um des markgrafen tochter Sophia, damals vielleicht acht iahre alt, nach Conradins tode gemahlin und schon 1274 wittwe des herzog Conrad von Glogau. ‒ Bei der frage, ob Conradin nur verlobt oder auch vermählt war, dürfte es sich mehr um feststellung des für neuere geschichtliche darstellungen passenden sprachgebrauches handeln, als um eine aufgabe der geschichtlichen forschung. In einer in den Mitth. des österr. Instit. zu veröffentlichenden erörterung werde ich eingehender nachweisen, dass es sich weder um blosse eheberedung, noch aber auch um ehevollziehung, um nuptiae, handelt, sondern nach nr. 4812 zweifellos um eheschliessung, desponsatio, bei welcher herzog Ludwig Conradin vertreten haben wird, der selbst die ihm vermählte aller wahrscheinlichkeit nach nie gesehen hat.

 

Verbesserungen und Zusätze:

Ueber Conradins eheschliessung vgl. Ficker in Mitth. d. oesterr. Inst. 4,5. Die bair. fortsetzung der sächs. weltchronik fährt am angegebenen orte fort: Do hielt er einen hof ze Coburch; do chom hin sin oheim herzog Ludweich und ander herren vil. Der hof was groz. Darnach dürfte doch auch Conradin selbst anwesend gewesen sein, wenn ihn auch Ludwig bei der desponsatio vertrat. Vgl. nr. 4812.

Verbesserungen und Zusätze (1983):

Regest: Dobenecker, Reg. Thuringiae III. Nr. 3487.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,2 n. 4806b, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1266-00-00_1_0_5_1_2_1449_4806b
(Abgerufen am 29.03.2024).