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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,2

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schreibt als erwählter römischer könig dem päbstlichen legaten in England Johann erzbischof von Messina, wie er so eben durch deutsche boten vernommen habe, dass machtboten des königs von Böhmen neuerdings bis Cöln (usque Conum?) [Luard liest Covum und vermuthet Canvey an der Themsemündung, was schwerlich richtig,] gekommen seien und daselbst bekannt gemacht hätten, dass derselbe könig in seine wahl vollständig einwillige, und ihm, wenn er nach Deutschland komme, huldigung leisten wolle, mit 16000 schilden zu seinem dienst bereit. Das möge der erzbischof auch dem bruder Johann von Dya mittheilen. Annales Burtonenses apud (Fell) Script. rer. Angl. 375, ed. Luard 391. Gebauer Leben Richards 335. Rymer. ‒ Der könig von Böhmen scheint iedoch seine gesandten desavouirt zu haben, denn wenige wochen später nahm er durch vollmacht an der wahl des Alfons antheil, wie wir aus den päbstlichen briefen vom 31 aug. 1263 und 7 nov. 1268 (Clemens IIII an Ottocar: Cum in utrumque dictorum electorum tua vota, licet successive, direxeris) mit bestimmtheit wissen. Was ihn iedoch wieder nicht hinderte im iahr 1262 (nachdem die von einigen wahlfürsten damals beabsichtigte wahl Conradins nicht zu stande gekommen war) am 9 aug. seine lehen von Richard zu nehmen, und dann 1268 in zweifel zu stehen ob er nicht an der damals proiectirten wahl eines dritten römischen königs theil nehmen solle. Dieser wankelmuth erneute sich bei Rudolfs wahl und kostete dem Ottocar zuletzt die hälfte seiner besitzungen und dann das leben. Vgl. die päbstlichen briefe vom 3 iuni 1262 und 7 nov. 1268 bei Raynald. [Später warf B. in den regg. Otakars zu 1257 ian. 13 die frage auf, ob wohl ienes vorgeben Alphonsens von einer durch Otakar dem erzb. von Trier zu seinen gunsten gegebenen vollmacht, welches eine desavouirung der böhmischen machtboten voraussetzt, so ganz seine richtigkeit habe, zumal wir wüssten, dass ausser der belehnung vom 9 aug. 1262 Otakar auch noch 1266 (vergl. unten) einen beweis des vertrauens Richards erhielt; gewiss sei iedenfalls dass Otakar durch seine betreffenden mittheilungen an den päbstlichen stuhl wesentlich dazu beigetragen habe, dass zur zeit von Richards abwesenheit in England nicht 1262 Conradin und 1268 irgend ein anderer fürst zum römischen könig gewählt wurde. Vergl. dagegen Lorenz 1,157, dann Busson 35, welchem insbesondere auch zuzugeben sein wird, dass die angaben dieses briefes sich nicht auf die zu Frankfurt befindliche botschaft Otakars beziehen.]

 

Verbesserungen und Zusätze:

Ann. Burton., M. G. Ss. 27,479. Rymer I 2,25.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,2 n. 5291, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1257-01-22_1_0_5_1_2_2194_5291
(Abgerufen am 25.04.2024).