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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,2

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schreibt dem Gerhard von Sintzig burggrafen in Landscron und meldet ihm den nicht länger (cum ulterius tacere nequeamus) zu verschweigenden (am 13 dec. v. i. erfolgten) tod seines vaters, bedauert die verluste welche derselbe von seinen feinden erlitten hat, verspricht ihm dieselben zu ersetzen, und ermahnt ihn in der treue zu beharren. Tross Westphalia vom 9 iuli 1825. Huill. 6,892. Mittelrhein. Urkkb. 3,814.

 

Verbesserungen und Zusätze:

lies: verspricht ihm seine verluste mit dem gelde zu ersetzen, das er bald zu haben hoffe u. s. w.

Verbesserungen und Zusätze (1983):

Verfasser nicht bestimmbar. Zinsmaier, Studien 559.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,2 n. 4539, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1251-03-20_1_0_5_1_2_970_4539
(Abgerufen am 18.03.2025).