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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,2

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erlaubt als Romanorum in regem electus semper augustus Jerusalem et Sicilie rex dem Deutschorden von Theoderich von Bartenhausen vergabungen sowohl an erb- als lehengütern die derselbe von seinem hofe trägt anzunehmen, doch mit ausnahme der güter in Grunda, welche derselbe erst neuerlichst von seinem vater empfangen hat. Guden Cod. dipl. 4,882. Hennes Cod. ord. Teut. 137. Hess. Urkkb. I 1,86 ex orig. ‒ Der veränderte titel ergiebt, dass Conrad in der zwischenzeit zwischen der vorhergehenden und dieser urk. die nachricht von dem tode seines vaters erhalten hatte. [Von diesem ab sind zweifellos die regierungsiahre gezählt, welche nun vereinzelt angeführt werden; vergl. zu dec. 1251, 4 mai 1253, ian. 1254. Doch erscheint in sicilischen privaturkunden die ziffer auch wohl schon vor dec. 13, also wahrscheinlich mit den andern iahresbezeichnungen am 1 sept. gewechselt; vgl. Capasso Hist. dipl. 21.55. Das siegel hat Conrad nicht geändert; denn noch an den urkk. für Rudolf von Habsburg von 1252 dec. und 1253 feb. im staatsarchive zu Wien hängt das frühere siegel mit dem nr. 4533 zuletzt gebrauchten titel, so dass Conrad höchst wahrscheinlich nie ein siegel mit dem titel eines königs von Sicilien geführt hat.]

 

Verbesserungen und Zusätze (1983):

Hartmann 46: Geschrieben von Notar Konrad von Ulm (= KA). Zinsmaier, Studien 533, 537: Verfaßt und geschrieben von KA. Or. in Marburg, StA. Beschreibung: Philippi 100.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,2 n. 4534, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1251-02-00_2_0_5_1_2_965_4534
(Abgerufen am 18.03.2025).