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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,2

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Einnahme von Kaiserswerth wie sich aus dem unterschied im ausstellungsort zwischen der vorhergehenden und der folgenden urkunde ergiebt. Nur aus hunger ergab sich die burg. König Wilhelm hat dem tapfern burggrafen Gernand nicht blos verziehen, sondern auch nach geleisteter huldigung die burg neuerdings verliehen (vgl. unten nr. 4956 und 4963) und soll ihm seine nichte, die tochter des Theoderich Drossaert herrn von Brederode, zur ehe gegeben haben. Willelmus proc. Egm. apud Matth. Anal. Ed. II. 2,505. Vgl. Joh. de Beka ap. Böhmer 438. ‒ [Sagen die Ann. S. Pantal. nach erzählung der krönung: rex vero in castro Werden, quod diu prius ei redditum fuerat, recipitur, so stimmt das nicht zu den urkk.]

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,2 n. 4951a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1248-00-00_1_0_5_1_2_1714_4951a
(Abgerufen am 29.03.2024).