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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,2

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Aufenthalt sichtlich zunächst zum zweck einer besprechung mit dem erzbischof von Magdeburg. Da sonstige norddeutsche fürsten nicht genannt werden, scheint es kaum, dass ein hoftag zu umfassenderer beschäftigung mit den angelegenheiten Norddeutschlands hieher berufen war, obwohl der könig dasselbe seit august 1227 nicht besucht hatte. ‒ Hieher mag es gehören, wenn der könig nach Jordanus von Giano, Abh. der sächs. Gesellsch. der Wiss. 5,536, den von Mühlhausen verzogenen minoriten 1231 den aufenthalt im dortigen hospital gestattete.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,2 n. 4209a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1231-00-00_1_0_5_1_2_478_4209a
(Abgerufen am 19.04.2024).