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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,2

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nimmt abt und convent zu Heilsbronn mit personen und sachen in seinen besondern schutz und verbietet ihnen keinem der königliche briefe trägt, sei er nun von dem hofgesinde oder nicht, ob er es auch in seinem namen anspreche, ein pferd zu verabfolgen, wenn dies nicht vom butiglar zu Nürnberg in besonderm falle verlangt worden ist. (Wölckern) Hist. Nor. 57. Schütz Corpus 4,67. Hocker Suppl. 113. Falckenstein Ant. Nordg. 4,49. Mon. Boic. 30a,150. Huill. 3,345. ‒ Mit 1227, ind. 1. [Man könnte geneigt sein, diese und die folgende urk. nach kaiserl. indiction zu 1228 zu setzen, wo das itinerar entsprechen würde, während hier der weg von Ansbach über Wimpfen nach Augsburg immerhin auffällt. Dann aber müssten doch auch die folgenden urkk. aus Wimpfen zu 1228 gesetzt werden, was wegen der zeugen unzulässig ist. Denn herzog Ludwig von Baiern urkundet 1228 sept. 20 zu Mühldorf; vgl. Meiller Salzb. Reg. 243. Der bischof von Eichstädt scheint aber schon am 15 sept. 1228 gestorben zu sein, vgl. Lefflad Eichst. Reg. 1,51, was sich dadurch bestätigen dürfte, dass er, bis dahin ständiger begleiter des königs, am 31 aug. 1228 zuletzt zeuge ist. Es ist also anzunehmen, dass in den urkk. dieses iahres nach der schon früher auch in der canzlei des königs mehrfach gebrauchten griechischen (sicilischen) indiction gezählt ist.]

 

Verbesserungen und Zusätze (1983):

Verfaßt und geschrieben von HB. Zinsmaier, Studien 505 f. Or. in München HStA., KS. 684. Beschreibung: Philippi 94. Regest: Nürnberger UB. 1, 134 Nr. 211 -- Schuhmann-Hirschmann, Urkundenregesten von Heilsbronn Nr. 50.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,2 n. 4076, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1227-09-18_1_0_5_1_2_319_4076
(Abgerufen am 28.03.2024).