RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,2

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schreibt den bürgern von Verdun umständlich wegen der schlechten aufnahme, die der von ihm wegen beilegung der streitigkeiten zwischen den bürgern einer und dem erwählten und den kirchen von Verdun andrerseits dorthin gesendete erzbischof von Trier (vergl. zu apr. 6) gefunden hat, und wegen der hartnäckigkeit mit der sie sich auf ein zu Achen zur zeit der krönung seiner gemahlin von ihm erschlichenes, nur per importunitatem impetrantium et nimiam occupationem ertheiltes privileg berufen, und gebietet ihnen schliesslich bei androhung der friedlosigkeit für personen und gut im kaiserreiche wie im königreiche das für kassirt erklärte privileg herauszugeben und dem erzbischof genugthuung zu leisten, worauf dieser sich neuerdings zu ihnen begeben werde um die ordnung herzustellen. Sudendorf Reg. 1,96. Huillard 3,327. ‒ Vgl. unten zum 20 iuni.

 

Verbesserungen und Zusätze:

*Clouet 2,390 vollst.

Verbesserungen und Zusätze (1983):

Verfaßt von HB. Zinsmaier, Studien 506.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,2 n. 4059, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1227-04-26_2_0_5_1_2_297_4059
(Abgerufen am 29.03.2024).