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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,2

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nimmt das kloster Marienberg bei Boppard in seinen besondern schutz, will dass dessen personen und besitzungen abgabenfrei sein sollen, und sichert demselben die vom schultheiss Ludwig (im iahr 1224) empfangenen almosen. Günther Cod. Rheno Mos. 2,391. Mittelrhein. Urkkb. 3,246. ‒ Ohne alle iahresbezeichnung. [Einreihung zu 1225 würde das itinerar zwar nicht ausschliessen, aber auch in keiner weise unterstützen. Hier entspricht die richtung desselben durchaus. Freilich kann dann der könig am 1 apr. nicht mehr zu Achen gewesen sein. Aber auch ganz abgesehen von dieser urk. würde der übergang von Achen nach Oppenheim nach dem urkundl. itinerar ein überaus rascher und daher bei nr. 4049 eine kleine verschiebung von tag und ort oder ausfall einer ziffer vor kal. apr. wahrscheinlich sein. ‒ Huill. 3,372 erwähnt die urk. zu 1228, wo das itinerar die einreihung allerdings wenigstens dann gestattet, wenn die urk. vom 6 apr. aus Speier zu 1234 gesetzt wird; doch bleibt auch dann der Übergang von Hagenau nach Boppard ein auffallend rascher.]

 

Verbesserungen und Zusätze (1983):

Text lediglich aus Teilen der VU. BF. 1111, 3913 und der Urk. des Schultheißen Ludwig von Boppard und seiner Gemahlin Lukardis von 1224 (Mittelrhein. UB. 3, 191) zusammengesetzt. Datierung nicht kanzleimäßig.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,2 n. 4050, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1227-04-02_1_0_5_1_2_287_4050
(Abgerufen am 16.04.2024).