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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,2

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mahnt die herzoge H. von Sachsen und A. von Engern den ihnen von dem bischof C. von Hildesheim zu setzenden tag und ort zu besuchen und gegenseitigen frieden bis zum bestimmten termin zu halten, indem, wie er hörte, besagter bischof vom pabst und kaiser, bei denselben in Italien weilend, den auftrag erhalten habe, nach seiner rückkehr für den frieden iener gegenden zu sorgen. Innotuit nobis ‒ condictum. Or. Guelf. 3,686 ex veteri cod. Mog. Huillard 2,755. ‒ [Von B. auf den aufenthalt des bischofs in Italien 1226, von Huill. wohl richtiger auf die zusammenkunft zu Ferentino im märz 1223 bezogen. Denn ein zusammensein von pabst und kaiser, wie es der brief doch anscheinend im auge hat, fand 1226 nicht statt; weiter war herzog Albert von Sachsen 1226 selbst in Italien.]

 

Verbesserungen und Zusätze (1983):

Von HA verfaßt. Zinsmaier, Studien 484. Druck: MGH. Constit. II, 396 Nr. 281 -- UB. des Hochstifts Hildesheim 2,32 Nr. 66. Deutsche Übers.: Weinrich 396 Nr. 101 (hier zu 1223 VI. datiert).

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,2 n. 3889, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1223-00-00_1_0_5_1_2_91_3889
(Abgerufen am 28.03.2024).