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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,2

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meldet seinen zöllnern zu Kaiserswerth, dass er dem stifte zu Xanten die von seinem vater als könig verliehene zollfreiheit bestätigt habe. Binterim u. Mooren Erzdiözese Köln 3,204. ‒ Ohne iahresangabe, aber zweifellos hier einzureihen. Vgl. Frid. nr. 1124, welches hier nahezu wörtlich wiederholt ist.

 

Verbesserungen und Zusätze (1983):

VU. BF. 1124 weitgehend benützt, geschrieben von unbekannter Hand. Or. in Xanten, Stiftsarchiv. Druck: UB. des Stiftes Xanten 67 Nr. 82.

Korrektur der verderbten Datierung gemäß dem Nachtragsband von Zinsmaier (1983).

Im Erstdruck genannte Datierung: 1221 mai 7.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,2 n. 3857, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1221-05-07_1_0_5_1_2_51_3857
(Abgerufen am 24.04.2024).