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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,1

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meldet einem ungenannten, dass der rector der kirche des hl. Bartholomeus sich bei ihm beklagte, dass iener ihm zu seinem und seines klosters schaden iene kirche gewaltsam nahm, obwohl er sie aus provision des apostolischen stuhls canonisch erhielt und durch mehr als zwanzig iahre besass; befiehlt ienem, falls sich das so verhält, die kirche zurückzustellen, sonst aber binnen zwanzig tagen nach empfang dieses schreibens als erstem, zweitem, drittem und peremtorischem termin sich vor ihm zu rechte zu stellen, mit dem bemerken, dass das schreiben in sein register eingetragen sei. Veniens ad presentiam‒mandavisse. Winkelmann Acta 369. ‒ Eingereiht wie nr. 3802.

 

Verbesserungen und Zusätze:

Der rector der kirche des h. Bartholomäus dürfte Witigo (vgl. nr. 3759), rector ecclesie S. Barth. in Pelis Salzburg. dioc., sein, nach Innoc. IV 1249 mai 25, s. o. nr. 8180, und der adressat in diesem falle graf Hermann von Ortenburg (vgl. nr. 11576. 3793). S. Rodenberg in M. G. Ep. pont. 2,540 anm.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,1 n. 3805, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1249-00-00_12_0_5_1_1_5153_3805
(Abgerufen am 29.03.2024).