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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,1

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Verhandlungen mit den Lombarden. Während der lagerung: verba pacis per magistrum domus s. Marie Theutonicorum et alios viros religiosos interposita patienter audivimus. Petr. de Vin. 2,35. ‒ Sed cum ibi tractaretur de pace et labor frustaretur, imperator voluit cum eis dimicare. Ann. Coloniens. ‒ Hieher gehören demnach wohl die anerbietungen der Lombarden, welche der kaiser 1244 als vor dem siege gemacht bezeichnet und anführt, M. Germ. 4,349, Huill. 6,215. Danach erboten sich die Lombarden, sich öffentlich der gnade des kaisers zu überlassen und ihre fahnen ihm zu füssen zu legen; ihre bündnisse zu lösen und auf den Constanzer frieden (vgl. nr. 2197c ) zu verzichten, so dass den städten zunächst nur die hoheitsrechte verbleiben, über welche sie nach dem frieden privilegien erhielten, während über ihre weitern ansprüche im gerichte des kaisers und vor den reichsfürsten entschieden werden solle; als genugthuung iuxta tractatum cum cardinalibus habitum, scilicet d. Ostiensi et mag. Thoma de Capua, 400 oder 500 ritter auf zwei monate zu stellen oder einen entsprechenden geldbetrag zu zahlen. Mailand erbot sich insbesondere den zins seit der kaiserkrönung nachzuzahlen gegen bestätigung der rechte über die grafschaften; Crema unter dem vorbehalte, dass es nicht an Cremona kommen dürfe, Insula Fulcherii aber unbedingt dem reiche zu überlassen. ‒ Diese anerbietungen werden von Winkelmann Fr. 2,66, vgl. auch Schirrmacher Fr. 3,245, auf die im iuli von den cardinälen Rainald und Thomas geleiteten verhandlungen zu Fiorenzuola, vergl. Ann. Plac., bezogen. Dagegen spricht: 1) Die fassung deutet auf in anwesenheit des kaisers geführte verhandlungen. 2) Die niederlegung der fahnen zu den füssen des kaisers passt nur bei bewaffnetem gegenüberstehen. 3) Das iuxta tractatum cum cardinalibus habitum bezieht sich gewiss eben auf die früheren verhandlungen von Fiorenzuola. 4) Was dort kaiserlicherseits gefordert wurde, scheint weniger zu sein, als ietzt die Lombarden anboten, wie das der geänderten sachlage entspricht. ‒ Die verhandlungen zerschlugen sich, weil die Lombarden die verlangten geisseln nicht stellen wollten, ihnen die vom kaiser angebotene bürgschaft anscheinend nicht genügte, und der kaiser alle nicht durch einzelprivilegien den städten überlassene gerichtsbarkeit schlechtweg für sich beanspruchte. ‒ Wenn der pabst 1239 (iuni 20) von der legation iener cardinäle schreibt: (imperator) dictis legatis petita et ampliora adimplere paratis et delusis nobis reformationem pacis per ipsos noluit acceptare, so sind dabei wohl die verschiedenen stadien dieser verhandlungen durcheinandergeworfen; nach dem anscheinend durchaus glaubhaften bericht der Ann. Plac. waren es zu Fiorenzuola die Lombarden, zunächst die Placentiner, welche die forderungen des kaisers verwarfen. ‒ Nach abbruch der verhandlungen schlug der kaiser vor, dass eines der beiden heere unangegriffen den fluss überschreiten dürfe, um dann eine schlacht zu schlagen, worauf die feinde aber nicht eingehen.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,1 n. 2289b, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1237-00-00_1_0_5_1_1_3287_2289b
(Abgerufen am 28.03.2024).