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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,1

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Sifrid erzbischof von Mainz, legat des apostolischen stuhls, schreibt dem domherrn Walter zu Münster, dem abt von Marienfeld und den pröbsten von Varlar und Cappenberg, drückt seine verwunderung aus: quod cum Otto quondam imperator de causis iustissimis ab imperiali sit dignitate deiectus, et principes universi serenissimum dominum nostrum F. illustrem regem Sicilie communiter et concorditer in Romanorum imperatorem elegerint, et electio ipsa utpote iustissima sit a summo pontifice approbata, dass demungeachtet die bürger und dienstmannen von Münster, als kürzlich ihr bischof Otto von dem abgesetzten kaiser Otto angefallen worden, denselben verrätherisch verlassen haben; meldet dass er, obwohl alle anhänger des einstigen kaiser längst excommunicirt seien, nun consilio principum et aliorum prudentum und kraft seiner legation gegen iene bürger und dienstmannen die excommunication erneuert und die stadt und ihre sonstigen aufenthaltsorte den interdict unterworfen habe; beauftragt die angeredeten geistlichen mit der veröffentlichung dieses urtheils, widrigenfalls der bischof G. von Osnabrück befehl zu ihrer bestrafung erhalten habe. Inn. Epp. hs. in Berlin nr. 35. Jung Hist. Benthem. 39. Wilmans Westf. Urkkb. 3,42. ‒ Mit pont. 13, doch ist zeit- und ortsangabe radiert und nicht mehr ganz deutlich. [Nach Wilmans scheint nur die tagesziffer: v.. kal. apr. nicht sicher zu sein, so dass es sich auch um einen tag früher oder später handeln könnte. ‒ Vgl. vorher. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass sich auch der könig auf der rückkehr vom hoftage mit dem erzbischof zu Boppard befand, zumal dieser auch weiter am hofe bleibt]

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,1 n. 726, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1214-03-26_1_0_5_1_1_1306_726
(Abgerufen am 19.04.2024).