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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,1

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Ostern. Hoftag wie die zeugen der vorhergehenden urkunde nicht bezweifeln lassen, auf welchem der erzbischof von Mainz seine vermittlungsverhandlungen weiter führte. [Vergl. Winkelmann Ph. 173, welcher wohl mit recht annimmt, dass auf dieser versammlung von den oberländischen fürsten der waffenstillstand bis martini angenommen wurde], welchen der erzbischof mit einwilligung der beiden gegenkönige unter den rheinischen fürsten zu stande brachte, welcher aber für Sachsen nicht gelten sollte. Der erzbischof hatte zugleich auf den freitag nach iacobi (28 iuli) ein zusammentreten beiderseitiger anhänger zwischen Andernach und Coblenz eingeleitet. Es sollten dabei erscheinen: von seiten Philipps die erzbischöfe von Salzburg und Trier, die bischöfe von Freisingen Basel und Strassburg, der herzog von Meran, markgraf Conrad von Landsberg und Bertold herzog von Zähringen; von seiten Ottos: der erzb. von Cöln, der bischof von Münster, der erwählte von Lüttich, die bischöfe von Utrecht und Paderborn, der abt von Corvei, der herzog von Brabant und der graf von Flandern. Diese mit dem erzb. von Mainz als vermittler an der spitze, sollten über die grosse frage nach der mehrheit entscheiden. Dies wissen wir durch einen von Otto [im april] an den pabst geschriebenen brief. Reg. Imp. ep. 20. Warum diese absichten keinen erfolg hatten, ist uns nicht ausdrücklich überliefert. Vgl. Contin. Admunt. 589, dann Ann. Col. ad 1199 und 1200 wo aber leider gerade über diese verhandlungen einige verwirrung ist.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,1 n. 45a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1200-04-09_1_0_5_1_1_118_45a
(Abgerufen am 29.03.2024).