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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,1

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Anwesenheit entweder ietzt oder auf dem zurückzuge scheint sich zu ergeben aus einer urk. des markgrafen Otto von Brandenburg für kloster Richenberg mit: actum Goslarie in aula regia 1200. Riedel Cod. Brandenb. II 1, 1. Denn beziehung auf den aufenthalt zu Goslar ende ian. scheint dadurch ausgeschlossen, dass Otto da nicht zeuge ist, während er als theilnehmer des zuges gegen Braunschweig ausdrücklich genannt wird.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,1 n. 49b, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1200-00-00_2_0_5_1_1_125_49b
(Abgerufen am 18.04.2024).