RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,1
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meldet allen geistlichen und weltlichen angehörigen der kirche von Bisanz, dass er nach dem vorgange seines vaters und bruders dem erzbischofe A. von Bisanz gestattet habe, güter welche seine vorgänger ohne zustimmung der römischen kaiser und könige zu lehen gaben, an sich zurückzunehmen. Samml. der Mon. Germ. aus cartular zu Bisanz. Künftig bei Winkelmann. ‒ Mit corrumpirtem namen des ortes: ap. Teras.
Verbesserungen und Zusätze (1983):
Von unbekanntem Verfasser, aber mit kanzleigemäßer Datierung. Zinsmaier, Urk. Phil. 11. 58. Druck: Winkelmann, Acta imp. 1, 2 Nr. 3 nach Chartul. ecclesie Bisunt. vol. I. in Besançon.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI V,1,1 n. 24, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1199-03-08_1_0_5_1_1_88_24
(Abgerufen am 19.04.2024).