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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,1

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bekundet (als könig) dass er kirche und brüder von Dunes in Flandern in sein geleit und seinen schutz genommen und sie von zoll und abgaben für alles, was sie zu ihrem eigenen gebrauch, verführen, befreit habe. Cronica et cartularium monasterii de Dunis (Brugis 1864) s. 178. ‒ Ohne alle daten. Für die einreihung gerade hier weiss ich nur geltend zu machen, dass zu Achen der graf Balduin von Flandern erweislich beim könige war; also mit ihm wohl flandrische geistliche. Winkelmann Otto 133 anm. 3 denkt an dec. 1208, wo aber der kurze aufenthalt des königs am Niederrhein kaum in weiteren kreisen vorher bekannt gewesen sein wird.

 

Verbesserungen und Zusätze (1983):

Verfaßt von einem englischen Notar. Walter 176 (Otto A). Or. in Brügge, Priesterseminar, Ter Duinen Nr. 258. Wahrscheinlich zu 1200 I. 30 gehörig. Neues Archiv 50 (1935) 622 (Ramackers).

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,1 n. 208, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1198-00-00_7_0_5_1_1_400_208
(Abgerufen am 19.04.2024).