Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,1

Sie sehen den Datensatz 396 von insgesamt 5193.

Adolf erzbischof von Cöln schreibt dem pabst, meldet ihm die wahl und krönung Ottos, bittet ihn die von demselben und den fürsten abgeordnete gesandtschaft günstig aufzunehmen und denselben als könig zu bestätigen, indem er sich zugleich dafür verbürgt, dass der könig das patrimonium der römischen kirche zurückstellen und erhalten wird (pro patrimonio ecclesiae Romanae dimittendo ac conservando). Post obitum ‒ fideiubemus. Reg. Imp. ep. 9 ed. Bal. 1,689, ed. Migne 3,1003. Bouquet 19,362. ‒ [Es scheint sehr beachtenswerth dass hier und nur hier schon von einer zurückstellung des patrimonium, vgl. zum 8 iuni 1201, die rede ist, im schreiben des königs nur von erhaltung der besitzungen und rechte, im schreiben der grossen von erhaltung der rechte der römischen kirche. Das mag auch der grund sein, wesshalb der an dem gesammtschreiben betheiligte erzbischof von Cöln noch ein besonderes schreiben wesentlich gleichen inhaltes sandte.]

 

Verbesserungen und Zusätze (1983):

Druck: MGH. Constit. II, 25 Nr. 20 -- Kempf, Regestum Innocentii III. S. 21 Nr. 9. Regest: Knipping, Reg. der EB von Köln II. Nr. 1552.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI V,1,1 n. 204, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1198-00-00_3_0_5_1_1_396_204
(Abgerufen am 16.04.2024).