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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,1

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Philippus dux Tuscie befiehlt dem podesta, rathe und allen von Pistoja, die besitzungen des dortigen bisthums, nämlich Montemagno, Lamporecchio und was sonst der kirche des heil. Zeno gehört, ohne freiwillige zustimmung des bischof mit keinerlei abgaben zu beschweren, da er das bisthum in seinen schutz genommen habe. Ficker Ital. Urkk. 231. ‒ Ohne alle zeitangaben; kann auch 1195 gehören.

 

Verbesserungen und Zusätze (1983):

Von unbekanntem Verfasser. Zinsmaier, Urk. Phil. 58.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,1 n. 8, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1196-00-00_1_0_5_1_1_46_8
(Abgerufen am 19.04.2024).