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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,5

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Cölestin III. schreibt (Erz)bischof W(alter) von Rouen und Bischof (Gaufried) von Winchester (W. Rothomagensi et Wintoniensi episcopis), daß schon zu Zeiten seiner Vorgänger Alexander (III.), Lucius (III.), Urban (III.) und Clemens (III.) viele Schreiben an viele Personen ergangen seien wegen der Rückzahlung der in ihrer Höhe genauer genannten Gelder, die er, der Papst, als Kardinal(-diakon Iacinthus von S. Maria in Cosmedin) den Äbten von Ramsey (D. Lincoln) und Chertsey (D. Winchester) sowie der Äbtissin von Amesbury (D. Salisbury) (de Ramesia et Certesia abbates et abbatissa de Ambresbiria) geliehen habe und die bislang noch nicht vollständig zurückgezahlt worden seien; da die Angelegenheit von den bisher damit Beauftragten nur nachlässig betrieben worden sei, befiehlt der Papst, die Betreffenden zur Rückzahlung der Geldbeträge zu mahnen und widrigenfalls mit Suspension und Interdikt unter Ausschluß der Appellation gegen die Säumigen vorzugehen.

Originaldatierung:
Dat. Lat. 6 non. maii pont. a. 2.
Incipit:
Cum a temporibus recolende memorie

Überlieferung/Literatur

Überl.: Kopie 12. Jh., London, Brit. Lib., Add. Ch. 33650 (inseriert in das Schreiben der Delegaten an Abt [Robert] von Ramsey).

Drucke: Holtzmann, PUU England 1 S. 611-612 Nr. 313; Franklin, EEA 8: Winchester 1070–1204 S. 178-179 Nr. 232.

Reg.: – .

Kommentar

Zur Überlieferung vgl. Holtzmann, PUU England 1 S. 43 und S. 145. – Da zumindest Ramsey und Chertsey in den Jahren 1176–1178 päpstliche Privilegien impetrierten (für Amesbury, wo es seit 1177 keine Äbtissin mehr, sondern nur noch ein Priorin gab, vgl. Knowles/Brooke/London, Heads S. 207, ist keines nachgewiesen), ist die von Holtzmann in der Vorbem. zu seinem Druck geäußerte Vermutung, wonach die Äbte Wilhelm von Ramsey und Aimar von Chertsey sowie die Äbtissin (Beatrix) von Amesbury zum damaligen Zeitpunkt an der Kurie waren und dort pro suis necessitatibus Geld vom damaligen Kardinal Iacinthus erhielten, sicherlich zutreffend. Ob es sich bei den genannten Schreiben um Mandate der genannten Päpste oder des Kardinaldiakons Iacinthus handelte, muß offenbleiben, erhalten hat sich jedenfalls keines. Im dunkeln liegt, ob das Mandat der Delegaten an Abt Robert von Ramsey, in dem diesem unter Androhung der Suspension die umgehende Begleichung seiner Schulden befohlen wird, erfolgreich war.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,5 n. 448, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/fff9e79f-0b8f-4877-8987-7a0f7f62f6f9
(Abgerufen am 29.03.2024).