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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,5

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Cölestin III. nimmt Abt Armenius und die Brüder des Klosters Santa María in Huerta (Armenio abbati monasterii sancte Marie de Orta eiusque fratribus) (D. Sigüenza) auf deren Bitten mit ihrem Kloster in den päpstlichen Schutz, bestätigt die Benediktinerregel und die Institution der Zisterzienser sowie genannte Besitzungen, befreit sie vom Zehnten für Eigenbau, Fischwasser und Tierfutter, gewährt das Aufnahmerecht, verbietet, nach abgelegter Profeß unerlaubt das Kloster zu verlassen, und gestattet, gegen ihre Mönche und Konversen vorzugehen, wenn sie andernorts aufgenommen werden, untersagt, Ländereien als Lehen zu vergeben oder auf andere Weise zu entfremden ohne Zustimmung des Kapitels, und erklärt derartige Maßnahmen für ungültig, verbietet die Leistung von Bürgschaften durch die Mönche oder Konversen ohne Zustimmung von Abt und Kapitel sowie die nicht vom Kapitel genehmigte Kreditaufnahme außer bei offensichtlichem Nutzen und entbindet den Konvent von der Haftung, wenn solche Geschäfte ohne ihn getätigt wurden, gewährt das Zeugnisrecht der Brüder in Zivil- und Kriminalfällen, untersagt jedem Bischof und anderen, sie zur Teilnahme an Synoden oder Gerichten zu zwingen, sie vor ein weltliches Gericht zu ziehen oder ihr Kloster zu Ordinationen, Chrismazubereitung, Gerichtsverfahren oder anderen öffentlichen Versammlungen gegen ihren Willen zu betreten, verbietet, die Wahl des Abtes zu behindern oder sich in dessen Einsetzung oder Absetzung entgegen der Institutionen des Zisterzienserordens und ihrer Privilegien einzumischen, berechtigt den Abt, falls der Diözesanbischof sich nach dreimaligem angemessenen Ersuchen weigert, ihn zu benedizieren, die Weihe der eigenen Novizen vorzunehmen und sein Amt zu führen, bis der Bischof einlenkt, setzt fest, daß die Bischöfe sich bei der Entgegennahme der Gelübde mit den ursprünglichen Formen zufrieden geben, wonach die Äbte unter Vorbehalt der Ordensregel geloben und zu keinem Gelübde gezwungen werden dürfen, das den Statuten des Ordens widerspricht, setzt den freien Empfang von Chrisma, Heiligem Öl, Konsekrationen und Ordinationen durch den Diözesanbischof oder nötigenfalls durch einen Bischof ihrer Wahl fest, verbietet, daß ihre Leute oder Händler wegen ihrer Arbeit an Feiertagen mit dem Interdikt oder der Exkommunikation belegt werden oder daß über ihre Wohltäter wegen deren Leistungen Interdikt oder Anathem verhängt werden, und erklärt derartige Maßnahmen für ungültig ebenso wie Schreiben, die ihre Zugehörigkeit zum Zisterzienserorden nicht nennen, erlaubt Gottesdienst bei Interdikt, gebietet Frieden und untersagt Gewaltverbrechen in ihren Klausuren und Grangien und bestätigt die von seinen Vorgängern sowie die von weltlichen Großen ihrem Orden gewährten Freiheiten und Immunitäten.

Originaldatierung:
Dat. Lat. pm. Egidii s. Nicolai in carcere Tulliano diaconi cardinalis non. nov. ind. 10 inc. 1191 pont. a. 1.
Incipit:
Religiosam vitam eligentibus apostolicum convenit
Unterschriften:
  • Celestinus catholice ecclesie episcopus Octavianus Hostiensis et Velletrensis ep.
  • Iohannes Prenestinus ep.
  • Pandulfus presb. card. basilice XII apostolorum
  • Iordanus presb. card. s. Pudentiane
  • Iohannes s. Clementis. card. et Tuscanensis ep.
  • Romanus presb. card. s. Anastasie
  • Iohannes presb. card. s. Stephani in Celio monte
  • Gerardus diac. card. s. Adriani
  • Soffredus diac. card. s. Marie in via lata
  • Gregorius diac. card. s. Marie in Porticu
  • Lotharius diac. card. ss. Sergii et Bacchi
  • Nicolaus diac. card. s. Marie in Cosmedin

Überlieferung/Literatur

Überl.: Kopie 13. Jh., Huerta, Arch. del monasterio, Cartulario fol. 47-50' Nr. 42.

Druck: García Luján>, Cartulario Huerta S. 87-91 Nr. 55.

Reg.: – .

Kommentar

Zur Überlieferung vgl. García Luján>, Cartulario Huerta S. XXIV-XXVI. – VU ist das nicht genannte Privileg Clemens’ III. von 1189 Juli 9 (Böhmer-Schmidt, Papstregesten Clemens’ III. Nr. 671).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,5 n. 200, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/e6c34604-d402-4557-8672-5f9463670fe3
(Abgerufen am 28.03.2024).