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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,5

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Cölestin III. schreibt Erzbischof (Bartholomäus) von Tours (Turonensi archiepiscopo) auf dessen Bericht, wonach einige in seiner Kirchenprovinz sich geweigert hätten, sich seinem Gericht zu stellen und daraufhin wegen Kontumaz von ihm, dem Erzbischof, oder einem seiner Suffragane mit dem Anathem belegt worden seien; die Exkommunizierten hätten sich dann aber besonnen und angeboten, einen Eid abzulegen, sich dem Verfahren zu stellen; dagegen habe die betroffene Gegenpartei Appellation eingelegt und verlangt, den Exkommunizierten nicht vor der Entscheidung des Rechtsstreits Absolution zu erteilen; der Papst antwortet, daß in diesem Fall die Absolution zulässig sei, wenn die Exkommunizierten ein geeignetes Sicherheitsversprechen leisten; jene, die eidlich versprechen, sich dem Urteil zu unterwerfen, dann aber zum Mittel der Appellation greifen, sollen vom Bischof, sofern sie die Appellation nicht innerhalb einer angemessenen Frist verfolgen, gezwungen werden, sich dem Urteil gemäß ihres Eids zu beugen.

Originaldatierung:
Dat. Rome apud sanctum Petrum eodem anno ( = 1).
Incipit:
Significavit nobis tua fraternitas quod

Überlieferung/Literatur

Drucke: Comp. 2 lib. 2 tit. 19 c. 9 (ed. Friedberg S. 78); Migne, PL 204 Sp. 1480 Nr. 6 (zu Clemens III.).

Reg.: JL 16605 (J 10236) (zu Clemens III., 1187–1191).

Kommentar

Zur weiteren Überlieferung dieser Dekretale vgl. Heckel, Dekretalensammlungen S. 195 (zu Clemens III.), Holtzmann, Collectio Seguntina S. 430 Nr. 36 (zu 1191 April 15–Oktober 25) sowie Cheney/Cheney, Studies S. 198 und S. 289. Sie ist in der Sammlung Walther Holtzmanns als WH 980 (KI 1087) verzeichnet. – Das Datum ergibt sich aus der Nennung des Ausstellungsorts St. Peter und des ersten Pontifikatsjahrs in der chronologisch angeordneten Collectio Seguntina, vgl. Holtzmann, Collectio Seguntina S. 415f., wo dieses Stück hinter Reg. 190 und vor Reg. 184 steht. Das von Holtzmann erschlossene Datum 1191 (April 15–Oktober 25) kann durch die von ihm unberücksichtigten Reg. 13 und Reg. 14 von 1191 April 25 mit dem Ausstellungsort Lateran und Reg. 196 von 1191 Oktober 31, ausgestellt bei St. Peter, genauer auf das oben genannte Datum eingegrenzt werden kann.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,5 n. 188, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/dd7dd38e-32c4-457d-b942-3a29ff6b8b1c
(Abgerufen am 18.04.2024).