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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,5

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Cölestin III. nimmt Abt Robert und die Brüder des Klosters St Mary in Leiston (Roberto abbati monasterii sancti Marie de Insula de Leestuna eiusque fratribus) (D. Norwich) auf deren Bitten wie Lucius (III.) mit ihrem Kloster in den päpstlichen Schutz, bestätigt die Augustinerregel, die Institution der Prämonstratenser und den genannten Besitz, befreit sie vom Zehnten für Eigenbau für ihr kultiviertes Land sowie für Neubruch und Tierfutter, verbietet, daß jemand sie zur Teilnahme an Konzilien und Synoden oder vor Gericht zwingt, untersagt, ihr Kloster zu Ordinationen, Chrismazubereitung, Gerichtsverfahren oder anderen öffentlichen Versammlungen gegen ihren Willen zu betreten, verbietet, sie vor ein weltliches Gericht zu ziehen, gewährt das Zeugnisrecht der Brüder in Kriminal- und Zivilangelegenheiten, gestattet, jeden ihrer familia, der wegen der Nichtleistung von Zehnten oder anderem, was dem Orden vom Apostolischen Stuhl gewährt wurde, exkommuniziert oder interdiziert wurde, zu absolvieren und ihm im Angesicht des Todes die Sakramente zu spenden sowie die Sepultur zu gewähren, gewährt das Aufnahmerecht und verbietet, nach abgelegter Profeß das Stift unerlaubt zu verlassen, setzt fest, daß nur Legaten a latere von ihnen oder ihren Klerikern Prokurationen fordern dürfen, untersagt, das Kloster grundlos und ohne ordentliches Gerichtsverfahren mit dem Interdikt zu belegen oder sie und ihre Kleriker zu degradieren, zu exkommunizieren oder zu suspendieren, gestattet, Patronatsrechte anzunehmen und vom Bischof die Institution zu erlangen sowie die Einkünfte vakanter Kirchen und Kapellen für Hospitalzwecke zu verwenden, erlaubt, Ländereien, Besitzungen und Zehnte als Pfand anzunehmen, untersagt jenen, die Ländereien oder Besitzungen des Klosters als Lehen innehaben, diese ohne ihre Zustimmung weiter zu vergeben oder auf sonstige Art zu entfremden, verbietet Gewalttaten im Klosterbereich und erlaubt, gegen Gewalttäter mit der Exkommunikation vorzugehen, bis sie Genugtuung geleistet haben, gestattet die Feier des Gottesdienstes bei Interdikt, gewährt die freie Sepultur und die Wahl des Abts gemäß der Augustinerregel, verbietet kirchlichen und weltlichen Personen, bei Vakanz über sie und ihren Besitz zu disponieren, gewährt das Recht, an den Apostolischen Stuhl zu appellieren, und bestätigt ihre Freiheiten und Immunitäten, die ihnen in den Privilegien der Römischen Päpste und den Urkunden der Könige und anderer gewährt wurden.

Originaldatierung:
Religiosam vitam eligentibus apostolicum convenit

Überlieferung/Literatur

Überl.: 2 Kopien 13. Jh., London, Brit. Lib., Cotton Vespasian E XIV fol. 4'-9 (inseriert in eine undatierte Urk. des Erzbischofs Hubert von Canterbury [Cheney/John, EEA 3: Canterbury 1193–1205 S. 173 Nr. 522, zu 1193 November–1195 April]) und fol. 13-16' (inseriert in eine undatierte Urk. des Bischofs Johannes von Norwich [Harper-Bill, EEA 6: Norwich 1070–1214 S. 203 Nr. 253, zu 1193 November–1195 April, Mortimer, Leiston Abbey Cartulary S. 62 Nr. 9, zu 1191–1215]), beide Abschriften ohne Eschatokoll (Cart. von Leiston, Davis, Medieval cartularies Nr. 550).

Drucke: Suckling, History Suffolk 2 S. 437-439; Holtzmann, PUU England 1 S. 639-642 Nr. 343 (zu 1191–1198); Mortimer, Leiston Abbey Cartulary S. 56-59 Nr. 3 (zu 1191–1198).

Reg.: – .

Kommentar

Zur Überlieferung vgl. Holtzmann, PUU England 1 S. 101 sowie Holtzmann 3 S. 103 und S. 105. – Das Inspeximus des Erzbischofs Hubert von Canterbury kann auf den Zeitraum 1193 November 7–1195 März 18 datiert werden, da er noch nicht als Legat des Apostolischen Stuhls erscheint. Die Legatenwürde erhielt er erst 1195 März 18, vgl. Le Neve/Greenway, Fasti 2: Monastic Cathedrals S. 5 und Reg. 1362. Als VU diente das Privileg Lucius’ III. von 1183–1185, vgl. Böhmer-Baaken-Schmidt, Papstregesten Lucius’ III. 2 Nr. 2361, das stark erweitert wurde.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,5 n. 1358, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d40d4b60-3182-48e8-91ad-0346a8888d27
(Abgerufen am 16.04.2024).