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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,5

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Cölestin III. ermahnt Erzbischof G(aufried) von York (G. Eboracensis archiepiscopus), sein Verhalten gegenüber seinen Untergebenen zu ändern, und befiehlt ihm unter Androhung der Suspension, innerhalb von 40 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens alles, was er den Priestern und Kanonikern seiner Kirche nach deren Appellation unrechtmäßig entzogen hat, zu restituieren.

Überlieferung/Literatur

Überl.: Dep., erwähnt im Delegationsmandat Cölestins III. von 1194 Juni 8 (Reg. 1133).

Reg.: – .

Kommentar

Dieses Mandat an den Erzbischof wurde wahrscheinlich gleichzeitig mit dem oben genannten Delegationsmandat ausgestellt. Zur Datierung und zur Sache vgl. Reg. 1090 mit Kommentar sowie die dort genannten Urkk.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,5 n. 1131, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/c51d517e-be11-4b8b-af7f-71aa3f6b8b1b
(Abgerufen am 29.03.2024).