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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,5

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Cölestin III. teilt Erzbischof (Martin) von Toledo und dessen Suffraganen (Toletano archiepiscopo et suffraganeis suis) mit, er habe mehrfach Schreiben an König (Alfons VIII.) von Kastilien (illustri regi Castelle) gesandt und diesen aufgefordert, mit den anderen spanischen Königen (aliis regibus Hispanie) einen Frieden zu schließen und den Kampf gegen die Sarazenen aufzunehmen; zuletzt habe er Kardinaldiakon G(regor) von S. Angelo, seinen Neffen (G. sancti Angeli diacono cardinali nepotem nostrum), an den König von Kastilien und die anderen Könige Spaniens entsandt, um Frieden untereinander herbeizuführen und den Kampf gegen die Sarazenen zu befördern; die Schreiben der Könige mit deren Versprechen, untereinander Frieden zu halten und von nächstem Ostern an zehn Jahre lang die Sarazenen zu bekämpfen, habe der Papst in sein Register eintragen lassen; dem König habe er strengstens befohlen, den eidlich vereinbarten Frieden mit den anderen Königen unverbrüchlich einzuhalten und ohne Ausflüchte gegen die Sarazenen vorzugehen; falls der König seinen Verpflichtungen und dem päpstlichen Befehl nicht nachkommt, trägt der Papst dem Erzbischof auf, ihn und seine Barone unter Ausschluß der Appellation mit der Exkommunikation und dem Interdikt zu belegen; dem Erzbischof von Tarragona (Terrachonensi archiepiscopo) habe er befohlen, mit kanonischen Strafen gegen ihn, den Erzbischof von Toledo, vorzugehen, falls er den päpstlichen Befehl nicht strikt ausführt; weiterhin befiehlt der Papst für den Fall, daß sich der Erzbischof von Tarragona und dessen Suffragane nachlässig zeigen bei der Durchsetzung der gleichlautenden Befehle, die der Papst König Al(fons II.) von Aragón und Herzog Sancho (VI.) von Navarra sowie deren Baronen (Ildefonsum regem Aragonensem et Sancium ducem Navarrorum et barones eorum) erteilt habe, diese unter Ausschluß der Appellation zur Durchführung zu zwingen und Erzbischof (Ramon?) von Tarragona und dessen Suffragane mit kanonischen Strafen zu belegen.

Originaldatierung:
Dat. Lat. 3 id. mar. pont. a. 4.
Incipit:
Si peccata filiorum hominum impedimento

Überlieferung/Literatur

Überl.: Orig., Toledo, Arch. cap., I.6.G.1.5a.

Druck: Berger/Herbers/Schlauwitz, PUU Spanien 3 (im Druck).

Reg.: – .

Kommentar

Das Mandat an König Alfons VIII. von Kastilien, Frieden mit den anderen spanischen Königen zu schließen und den Kampf gegen die Sarazenen aufzunehmen, ist verloren, vgl. Reg. 1347. Ebensowenig ist der Befehl an ihn, den eidlich vereinbarten Frieden mit den anderen Königen unverbrüchlich einzuhalten, erhalten, vgl. Reg. 1348. Der Auftrag an den Erzbischof von Tarragona, gegebenenfalls Maßnahmen gegen Erzbischof Martin von Toledo zu ergreifen, ist gleichfalls nicht überliefert, vgl. Reg. 1351. Die Mandate, in denen der Papst König Alfons II. von Aragón und Herzog Sancho VI. die gleichen Befehle erteilte, die er an König Alfons VIII. von Kastilien (Reg. 1347) richtete, sind ebenfalls verloren, vgl. Reg. 1349 und Reg. 1350. Zur ersten spanischen Legation des Kardinaldiakons Gregor von S. Angelo von 1191 September bis 1194 Oktober (letzte Unterschrift in Reg. 162 von 1191 August 31, erste Unterschrift nach seiner Rückkehr in Reg. 1214 von 1194 Oktober 11) vgl. Janssen, Legaten S. 139-142, Säbekow, Legationen S. 55-60 und Weiß, Legaten S. 300-304.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,5 n. 1352, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/be1e4ace-7743-46ec-9a57-3c679f54fa35
(Abgerufen am 19.04.2024).