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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,5

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Cölestin III. schreibt Bischof (Theobald) von Amiens (Anbian. episcopo) aufgrund von dessen Bericht, wonach vom Patron einer Kirche diese den Mönchen von St-Mar(cel) (?) (monachis sancti Mar.) (D. Amiens) mit Zustimmung des bischöflichen Vorgängers B. (R. ?) (bone memorie B. quondam predecessoris tui) übertragen wurde unter der Bedingung, daß an die Stelle verstorbener Kleriker die gleiche Anzahl Mönche gesetzt werden; das Domkapitel habe jedoch ebenso wie die Kleriker der Kirche dieser Regelung nicht zugestimmt und zudem seien etwa 14 inzwischen verstorbene Kleriker angeblich nur durch drei oder zwei Mönche ersetzt worden; der Papst verbietet mit dem Rat seiner Brüder, der Kardinäle, die in der Kirche (neu eingeführte) Ordensregel zu verwerfen, und gestattet unter Ausschluß der Appellation, die Mönche zurechtzuweisen und zur Beachtung der Ordensregel zu zwingen und die Kirche gemäß ihrer Möglichkeiten mit Ordensmitgliedern bis zur festgesetzten Zahl zu besetzen, falls der Prälat von St-Mar(cel) dieser Aufforderung nicht nachkommt; dies soll durchgeführt werden ungeachtet der mit einem Laien eingegangenen unrechtmäßigen Vereinbarung hinsichtlich der Reduzierung der Zahl der Mönche und gegen Zuwiderhandelnde soll unter Ausschluß der Appellation mit Kirchenstrafen vorgegangen werden.

Originaldatierung:
Dat. Rome apud sanctum Petrum eodem anno ( = 1).
Incipit:
Ea est sedis apostolice preminentia

Überlieferung/Literatur

Druck: Holtzmann, Collectio Seguntina S. 432 Nr. 48 (zu 1191 April 15–Oktober 25).

Reg.: – .

Kommentar

Diese lediglich in der Collectio Seguntina überlieferte Dekretale ist in der Sammlung Walther Holtzmanns als WH 372a (KI 420) verzeichnet. – Das Datum ergibt sich aus der Nennung des Ausstellungsorts St. Peter und des ersten Pontifikatsjahrs in der chronologisch angeordneten Collectio Seguntina, wo dieses Stück zwischen Reg. 181 und Reg. 185 steht, vgl. Holtzmann, Collectio Seguntina S. 415f., wobei das von Holtzmann erschlossene Datum 1191 (April 15–Oktober 25) durch die von ihm unberücksichtigten Reg. 13 und Reg. 14 von 1191 April 25 mit dem Ausstellungsort Lateran und Reg. 196 von 1191 Oktober 31, ausgestellt bei St. Peter, genauer auf das oben genannte Datum eingegrenzt werden kann. Der Vorgänger Bischof Theobalds, dem hier die Initiale B. beigelegt wird, hieß Robert. Die Mönche von sanctus Mar. sind vielleicht mit den Kluniazensern des Priorats St-Marcel bei Chalon-sur-Saône zu identifizieren.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,5 n. 187, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b368cbbc-08ec-451a-93ec-cbab070f1e77
(Abgerufen am 20.04.2024).