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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,4

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Clemens III. teilt Bischof (Peter) von Arras (Attrebatensi episcopo) mit, daß Magister R. und dessen Begleiter G. als Boten des Bischofs (magister R. et G. eius socius tui nuncii) vor ihm erschienen seien und eine Klage gegen Graf Phil(ipp) von Flandern und dessen Schöffen (nobilem virum Phil. Flandrensem comitem et eius scabinos) vorgebracht hätten, wonach gewisse Konstitutionen des Grafen nicht nur dessen Seelenheil gefährdeten, sondern der Kirche von Arras erheblichen Schaden zufügten; aufgrund von Schreiben, die der Graf impetriert habe, seien die Schöffen gewaltsam gegen Kirchen vorgegangen und hätten Kleriker und Laien häufig festgesetzt; aus diesen Schreiben, die im folgenden inseriert würden, gehe hervor, daß die Schöffen von Arras und andere Offiziale des Grafen alle Gebannten gefangengenommen und andere weltliche Gewalt ausgeübt sowie willkürlich bestraft hätten; der Graf sei am Apostolischen Stuhl erschienen und habe seine Festsetzungen teils zurückgenommen, teils einer richtigen Interpretation zugeführt, und seine Befehle an die Schöffen habe er in korrigierter Form an seine Frau, Gräfin M(athilde) (nobili mulieri M. uxori sue comitisse), weitergeleitet, damit deren rechtmäßige Durchführung beachtet werde; der Papst habe ihm befohlen, das Schreiben an die Schöffen dem Bischof von Arras vorzulegen; die beiden anderen Festsetzungen habe der Graf in Gegenwart des Papstes zurückgenommen; der Papst löst den Grafen, dessen Schöffen und die anderen von ihren geleisteten Eiden und befiehlt, nur gemäß der nun festgelegten Bestimmungen zu handeln.

Originaldatierung:
Dat. Lat. 7 id. feb. pont. a. 4.
Incipit:
In nostra presentia dilecti filii

Überlieferung/Literatur

Kopie 18. Jh., Paris, Bibl. nat., Coll. Moreau 93 fol. 165 (Kopie von 1769 Februar 5).

Druck: Ramackers, PUU Frankreich 3, S. 237 Nr. 179.

Reg.: JL 16668 (nach der Abschrift in Paris).

Kommentar

Zur Überlieferung vgl. Ramackers, PUU Frankreich 3, S. 7. Die als Inserte angekündigten Schreiben sind in der Abschrift nicht inseriert und anderweitig nicht überliefert. Das Mandat an den flandrischen Grafen ist verloren, vgl. Reg. 1026. – Vgl. hierzu auch das Delegationsmandat Clemens' III. von 1191 März 13 (Reg. 1047), wo dieses Stück weitgehend wiederholt wird.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,4 n. 1027, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/f4a5da54-3663-4f77-8836-3a2631b1982a
(Abgerufen am 19.04.2024).