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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,4

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Clemens III. berichtet Erzbischof (Gonzalo) von Toledo und dessen Suffraganen (Toletano archiepiscopo et suffraganeis eius) von der verheerenden Niederlage der Christen im Hl. Land gegen das Heer (Sultan) Saladins (Saladini) und teilt ihnen mit, daß ihm von der Uneinigkeit der spanischen Könige (reges Hispanie) berichtet worden sei, deren Kriege untereinander auch wegen der Nachlässigkeit der kirchlichen Prälaten geführt werden, obwohl diese vom Apostolischen Stuhl schon häufig aufgefordert worden seien, hiergegen vorzugehen; nachdem er neulich einen Aufruf (generalem epistolam) an die Prälaten der ganzen Welt zur Unterstützung Jerusalems geschickt habe, wolle er nun das gleich tun im Kampf gegen die Sarazenen (contra sarracenos) in Spanien (Hispania) und den Kämpfern den gleichen Sündennachlaß gewähren wie jenen im Hl. Land; der Papst befiehlt, zwischen den spanischen Königen, Fürsten und Großen (reges et principes ac barones Hispanie) den Abschluß eines mindestens zehnjährigen Gottesfriedens herbeizuführen und sie zum Kampf gegen die Sarazenen zu bewegen; da ihnen schon seine Vorgänger oftmals erfolglos deswegen geschrieben hätten, befiehlt er schärfstens, gemeinsam mit den übrigen Erzbischöfen und Bischöfen Spaniens baldigst eine Versammlung einzuberufen, um die Streitigkeiten unter den spanischen Königen, Fürsten und Großen beizulegen, einen Waffenstillstand zu erreichen und dem Papst unter ihrem Siegel darüber zu berichten; sobald die Großen Sicherheitsversprechen geleistet und ihre Auseinandersetzungen untereinander beendet haben, sollen sie gemeinsam gegen die Sarazenen vorgehen; sollte dies nicht innerhalb der nächsten drei Monate zustandekommen, dann soll das Interdikt mit Ausnahme von Pönitenz und Taufe über das Land der Zuwiderhandelnden verhängt werden; denjenigen, die das päpstliche Mandat nachlässig ausführen, droht der Papst unter Ausschluß der Appellation mit Amtsverlust und befiehlt den Suspendierten, sich dem Päpst zu präsentieren.

Originaldatierung:
Dat. Lat. 6 id. iun. pont. a. 1.
Incipit:
Cum pro peccatis populi christiani

Überlieferung/Literatur

Orig., Toledo, Arch. cap., E.7.C.2.9.

Druck: Rivera Recio, Toledo, 1 S. 225 Anm. 75 (Auszug ohne Adresse und Datum).

Reg.: – .

Kommentar

Wie aus dem Mandat Cölestins III. von 1191 April 25 (JL –, Rivera Recio, Toledo, 1 S. 228 Anm. 79 [Teildruck]) hervorgeht, hatte Clemens III. Magister Michael, Notar der Römischen Kirche, nach Spanien und Portugal entsandt, um dieses Mandat zu überbringen und seinen Befehlen Nachdruck zu verleihen, vgl. zu ihm Reg. 652, Reg. 1217 sowie die Urk. Cölestins III. von 1191 April 25 (JL –, Rivera Recio 1 S. 228 Anm. 79 [Teildruck]) und Haring, Master Michael passim. Zu den hier erwähnten Bemühungen von Clemens' III. Vorgängern, Frieden zwischen den spanischen Königen herzustellen, vgl. den Aufruf Alexanders III. von 1175 März 23 (JL –, Reg.: Rivera Recio 1 S. 218-219, Druck: Fita, Tres bulas S. 167-168) und Goñi Gaztambide, Historia de la bula de la cruzada en España S. 94 sowie O'Callaghan, Re- conquest S. 55f. Mit dem erwähnten Schreiben an die Prälaten der ganzen Welt dürfte wohl der vor 1188 Februar 10 zu setzende verlorene Kreuzzugsaufruf gemeint sein, vgl. Reg. 174. Vgl. hierzu auch den an die gleichen Empfänger gerichteten Aufruf Clemens' III. von 1188 Mai 8 (Reg. 239). Zur Sache vgl. die dort im Kommentar genannte Literatur.

 

 

Verbesserungen und Zusätze (2018):

Reg. jetzt in der Iberia Pont. III S. 67 Nr. 128. Zur Sache vgl. Holndonner, Kommunika-tion S. 521.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,4 n. 325, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ea1d3d77-3218-44cb-8f5a-5f05a9441f95
(Abgerufen am 18.04.2024).