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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,4

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Clemens III. schreibt allen Gläubigen (universis Christi fidelibus) und berichtet von der Niederlage der Christen im Hl. Land gegen das Heer (Sultan) Saladins (Saladinus), von der Gefangennahme des Königs (Guido) von Jerusalem, von der Niedermetzelung der Kämpfer, der Templer und Johanniter (templarii et hospitalarii), und verleiht seinem Glauben Ausdruck, daß der Zorn Gottes durch Reue, Buße und Umkehr besänftigt werden könne, wie dies schon nach dem Fall von Edessa (Arroasia) geboten gewesen wäre; der Papst beklagt die Sünden der Christen und die Auseinandersetzungen zwischen den christlichen Königen und Großen und fordert sie unter Hinweis auf die Vergänglichkeit alles Irdischen auf, sich für die Rückeroberung des Hl. Landes einzusetzen und die Gelegenheit zu nutzen, himmlischen Lohn zu erwerben, verspricht allen reumütig verstorbenen Kreuzfahrern völligen Sündennachlaß und das ewige Leben und allen anderen Nachlaß für ihre gebeichteten Sünden; der Papst unterstellt die Güter und Familien jener, die das Kreuz nehmen, dem Schutz der Römischen Kirche, trägt diesen Schutz auch den Erzbischöfen, Bischöfen und anderen Prälaten auf und befiehlt, ihren Besitz zu schützen, bis die Betreffenden zurückkehren oder ihr Tod feststehe, gewährt den Kreuzfahrern Zinsaufschub für ihre Schulden, verbietet, prächtige Kleidung, Jagdhunde oder Vögel auf die Fahrt mitzunehmen, und befiehlt als Zeichen der Pönitenz bescheidenes Auftreten und Verhalten.

Originaldatierung:
Dat. Pisis 4 non. ian. ind. 6.
Incipit:
Audita tremendi severitate iudicii quam

Überlieferung/Literatur

Kopie 12. Jh., München, Bayerische StBibl., Clm 28195 fol. 49-50.

Reg.: Hiestand, PUU für Kirchen im Heiligen Lande, S. 395-396 Nr. 201/II.

Kommentar

Zur Überlieferung vgl. den Kommentar Hiestands zu seinem Reg. Die dort angekündigte Edition des Textes, der an mehreren Stellen von jenem der Aufrufe Gregors VIII. abweicht, ist nicht erfolgt. Vgl. zur Einordnung dieses Kreuzzugsaufrufs auch den verlorenen Aufruf Clemens' III. von Anfang 1188 (Reg. 174). Zur Sache vgl. Kedar, Hilferuf S. 114.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,4 n. 25, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a0cb3d08-ce99-463e-9143-d9a76af34aee
(Abgerufen am 29.03.2024).