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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,3

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Urban III. teilt Erzbischof B(alduin) von Canterbury, dem Legaten des Apostolischen Stuhls (B. Cantuariensi archiepiscopo, apostolice sedis legato), mit, daß Prior (Honorius von Christ Church in Canterbury) mit einigen seiner Brüder (prior ecclesie tue cum quibusdam ex fratribus suis) an den Apostolischen Stuhl gekommen sei und sich über das vom Erzbischof zu erduldende schwere Unrecht beklagt habe; wegen dieser Bedrückungen hätten sie an den Apostolischen Stuhl appelliert, von dem der Sonntag Laetare Jerusalem (1187 März 8) als Prozeßtermin an der Kurie festgesetzt worden sei; dennoch sei der Erzbischof mit seinen Maßnahmen gegen einen der Brüder fortgefahren, den er zunächst suspendiert und dann aus dem Priorat entfernt habe; zudem habe er nach der Appellation auch den Prior suspendiert, da dieser einem seiner Brüder die Reise an die Kurie erlaubt habe; weiterhin habe er in die von ihm zum Nachteil der Brüder erbaute Kirche (in Hackington) trotz deren Appellation und Klagen Säkularkanoniker eingesetzt, diesen Kirchen der Brüder übertragen und jeden, der Appellation eingelegt hatte, vom Altardienst suspendiert; der Papst erwartet die Nuntien und Responsalen des Erzbischofs zum festgelegten Termin und befiehlt, die Suspensionen des Priors und der anderen Brüder, die der Erzbischof nach der Appellation vorgenommen hat, innerhalb von zehn Tagen nach Empfang des Schreibens öffentlich für ungültig zu erklären und alle nach Einlegen der ersten Appellation verhängten Maßnahmen zurückzunehmen; der Papst kündigt an, daß er widrigenfalls die Äbte (Odo) von Battle (D. Chichester), (Guerric) von Faversham (Erzd. Canterbury) und (Roger) von St Augustine (in Canterbury) (de Bello, de Faversham et sancti Augustini abbatibus) mit der Ausführung dieser Befehle unter Ausschluß der Appellation beauftragen werde.

Originaldatierung:
Dat. Verone kal. mar.
Incipit:
Dum ad mentem reducimus religionis

Überlieferung/Literatur

Kopie 13. Jh., London, Lambeth Palace Lib., MS 415 fol. 6-6'; inseriert in Stubbs, Chronica, 1 S. 356-358.

Drucke: Stubbs, Epistolae Cantuarienses, S. 22-23 Nr. 26; Migne, PL, 202 Sp. 1497-1499 (aus der Edition der Chronik des Gervasius von Canterbury bei Twysden).

Reg.: JL 15943 (J 9948).

Kommentar

Das Ausstellungsjahr 1187 ergibt sich eindeutig aus dem Verlauf des Streits. Das hier erwähnte Schreiben an die Äbte (Reg. 579) erging wahrscheinlich am gleichen Tag. Zur Erlaubnis für den Erzbischof, in Hackington oder Lambeth eine Kirche zu errichten, vgl. Reg. 273 und Reg. 275, beide von 1186 Oktober 1, zur Terminfestsetzung an Erzbischof Balduin vgl. Reg. 577. Vgl. hierzu auch Reg. 749 von 1187 Mai 9 mit dem Befehl an den Erzbischof, diesem Mandat endlich Folge zu leisten. Erzbischof Balduin warb seinerseits um Unterstützung, vgl. seine undatierten Schreiben, in denen er um Rückendeckung bittet (Reg.: Cheney-Jones, EEA, 2: Canterbury 1162-1190 S. 209-210 Nr. 241 und S. 210-211 Nr. 242, Drucke: Stubbs, Epistolae Cantuarienses, S. 8-9 Nr. 8 und S. 17-18 Nr. 22). Ein Ergebnis dieser Bitten war das Schreiben des Bischofs Gaufried von Ely an Urban III., in dem er den Papst um die Genehmigung der Pläne Balduins bittet (Stubbs, Epistolae Cantuarienses, S. 18-19 Nr. 23, Karn, EEA 31: Ely 1109-1197 S. 142-144 Nr. 105). Zur Sache vgl. Stubbs, Epistolae Cantuarienses, S. XLVIII und Southern, Monks S. 19-29.

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,3 n. 578, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/e71caa39-0e09-4922-8b9c-20c0e49126b5
(Abgerufen am 24.04.2024).