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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,3

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Urban III. beauftragt Erzbischof (Peter) von Compostela, Bischof (Alfons) und Archidiakon B. von Ourense/Orense (Compostellano archiepiscopo, episcopo et ... B. archidiacono Auriensi) aufgrund der Klage des Priors und der Mönche von Villafranca del Bierzo (prior et monachi de Villafranca) (D. Astorga) mit der Untersuchung und Beilegung des Streits zwischen diesen und dem Prior von O Cebreiro (priorem de Monte Feberro) (D. Astorga) wegen einer Kirche, die der Prior an der Pfarrgrenze der Mönche entgegen den Privilegien der Cluniazenser (privilegia monasterii Cluniacensis) errichtet hat, sowie wegen der Kirche in Perex (ecclesia quoque de Perex) und wegen weiterer Streitpunkte; Bischof (Ferdinand) von Astorga (Astoricensis episcopus) habe zwar dem Prior von Villafranca versprochen, die Kirche nicht zu weihen, bis der Streit rechtmäßig beigelegt sein würde, sie dann aber doch trotz des Widerspruchs und der eingelegten Appellation des Priors zu nächtlicher Stunde geweiht und auf ihrem Friedhof eine Beisetzung vorgenommen, um so seine Ansprüche auf die Pfarrechte anzumelden; obwohl der Papst wegen dieser Angelegenheit viele Schreiben erhalten habe, stehe für ihn die Wahrheit noch nicht fest, und er beauftragt deshalb die Adressaten, den Fall zu untersuchen, und, falls es sich wie geschildert verhält, die Glocken der Kirche abzuhängen, den Leichnam auszugraben, in der Kirche bis zur Entscheidung des Streits die Feier des Gottesdienstes zu untersagen und Maßnahmen gegen den Bischof von Astorga zu ergreifen; Aimardus und andere (Aimardus quoque et alii), die wissentlich nach der vom Diözesanbischof (von León?) ausgesprochenen Exkommunikation in der Kirche Gottesdienst gefeiert haben, sollen mit kirchlichen Strafen belegt werden, wie sie auch gegen alle anderen Zuwiderhandelnden unter Ausschluß der Appellation mit Strafen bis zur Wiedergutmachung vorgehen sollen, nötigenfalls auch nur zwei von ihnen ungeachtet aller hier nicht erwähnten päpstlichen Schreiben.

Originaldatierung:
Dat. Verone 3 kal. aug.
Incipit:
Dilecti filii nostri prior et

Überlieferung/Literatur

Kopie 18. Jh., Paris, Bibl. nat., Coll. Moreau 283 fol. 161.

Drucke: Loewenfeld, Epistolae S. 235-237 Nr. 387; Vázquez Martinez, Documentos Galicia S. 99-100Nr. 1; Bernard-Bruel, Chartes Cluny, 5 S. 669-671 Nr. 4311.

Reg.: JL 15903.

Kommentar

Die erwähnten Schreiben an den Papst scheinen nicht erhalten zu sein.

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,3 n. 909, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/de241a61-2491-4971-b23c-a75d86b680c1
(Abgerufen am 20.04.2024).