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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,3

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Urban III. fällt vor den zusammengerufenen Vertretern der Parteien im Streit um die Trierer Doppelwahl eine Entscheidung, bestätigt die Wahl (des Archidiakons) Folmar (Folmari) und verwirft die des Dompropsts Rudolf (Rudolfo preposito).

Überlieferung/Literatur

Dep., erwähnt in den Gesta Treverorum continuata III, ed. Waitz c. 8 S. 385 (= Watterich, Pontificum Romanorum vitae, 2 S. 666).

Reg.: GP X S. 143 Nr. *345.

Kommentar

Dem Bericht der Gesta zufolge berief Urban III. die Parteien für den 17. Mai (sabbato ante ascensionem) vor sich, ließ die Allegationen beider Seiten verlesen und fällte in Anwesenheit der Kardinäle seine Entscheidung. Dabei sei er mit großer Eile vorgegangen und habe auch den Ratschlag eines Teiles der Kardinäle mißachtet, der beide Wahlen für ungültig erklären und eine Neuwahl habe vornehmen lassen wollen. Urban hingegen habe nur Rudolfs Wahl verworfen, da dieser vom Kaiser die Investitur erhalten habe: quia de manu imperatoris investituram receperat. Mit Scheffer-Boichorst, Friedrich' I. letzter Streit S. 91 ist der Vorwurf Urbans sicher so zu verstehen, daß Rudolf die Investitur vor der Weihe erlangt habe, während Heyen, Trierer Doppelwahlen S. 27 darin den Vorwurf sehen wollte, daß Rudolf nicht die Entscheidung des Papstes abgewartet habe. Vgl. hierzu auch Martini, Trierer Bischofswahlen S. 82, Ganzer, Beschränkung /2/ S. 174 und Laudage, Friedrich Barbarossa S. 314. Zu Urbans eidlichem Versprechen, Folmar niemals zum Erzbischof zu weihen, vgl. Reg. 154. Sicherlich unmittelbar im Anschluß an die Bestätigung der Wahl Folmars wurde Urban III. durch Schreiben und Boten zugunsten Folmars aktiv, vgl. hierzu Reg. 172 und zur Bischofsweihe Folmars 1186 Juni 1 Reg. 173.

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,3 n. 159, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d3c385ff-d26a-47e3-8166-e63666f4ce2d
(Abgerufen am 20.04.2024).