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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,3

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Urban III. teilt Dekan W(ilhelm) und dem Kapitel von St-Oûtrille-du-Château in Bourges (W. decano et capitulo beati Austregisili Bituricensis) mit, er habe aus dem Schreiben des Erzbischofs Hein(rich von Bourges) (Hen. archiepiscopi vestri) erfahren, daß zwischen diesem und ihnen über die Zahl der Kanoniker im Kapitel, die von Heinrichs Vorgänger, Erzbischof Stephan (bone memorie Stephani predecessoris eius), festgelegt und von Alexander (III.), Lucius (III.) und ihm, Urban, bestätigt worden war, ein langer Streit entbrannt sei, der schließlich auf Bitten der Kanoniker vom Erzbischof so beigelegt worden sei, daß Dekan (Wilhelm) zusammen mit drei älteren und guten Ruf genießenden Kanonikern eidlich für das ganze Kapitel ausgesagt hätten, es sei ihnen von Erzbischof Stephan zugestanden gewesen, daß die Zahl der Kanoniker 18 nicht übersteigen dürfe; da aus Gewohnheit der Dekan, der dabei mitgezählt werde, als einziger drei Präbenden innehabe, gebe es also 18 Kanoniker und 20 Präbenden; zudem sei ihnen zugestanden worden, daß sie darüberhinaus die ungeschmälerten Einkünfte zweier Präbenden an vier vom Kapitel auszuwählende Priester auf Dauer übertragen dürften, die dafür einen Eid zu leisten haben, die ihnen zugewiesenen Kirchen getreulich zu versorgen; sollten die Priester ihren Pflichten nicht nachkommen, können sie durch andere geeignete ersetzt werden, zudem erwerben die Priester dadurch nicht die Position der Kanoniker oder deren Rechte, und bei Freiwerden ihrer Stellen sollen diese innerhalb von 30 Tagen neu besetzt werden; der Papst bekräftigt nochmals die Festsetzungen bezüglich der Zahl der Kanoniker und der Priester und bestätigt auf ihre Bitten, daß sie wegen der Prokuration für die Kirche von Hannorda, die der Erzbischof zu Unrecht verlangt hatte, auf die er dann aber für sich und seine Nachfolger verzichtet habe, wie der Papst dessen Schreiben entnehme, nicht mehr beschwert werden dürfen.

Originaldatierung:
Dat. Verone 15 kal. mar.
Incipit:
Cum de universis ecclesiis ex

Überlieferung/Literatur

Orig., Bourges, Arch. dép. Cher, Chapitre de la Sanite-Chapelle du palais royal de Bourges liasse 3.

Druck: Wiederhold, PUU Frankreich 5, S. 150-152 Nr. 134 = Acta Rom. pont. 7 S. 568-570.

Reg.: – .

Kommentar

Zur Überlieferung vgl. Wiederhold, PUU Frankreich 5, S. 7 = Acta Rom. pont. 7 S. 425. – Die genannten Urkk. sind diejenigen Alexanders III. von (1174-1176) Januar 28 (JL – , Wiederhold S. 95-96 Nr. 66 = Acta Rom. pont. 7 S. 513-514), das Dep. Lucius' III. (Böhmer-Baaken-Schmidt, Papstregesten Lucius' III. 2, Nr. 2097.) und die Urk. Urbans III. von 1186 April 8 (Reg. 109), woraus sich für diese Urk. als Ausstellungsjahr 1187 ergibt. NU ist die Urk. Clemens' III. von 1188 Juli 15 (JL – , Wiederhold S. 154 Nr. 138 = Acta Rom. pont. 7 S. 572). Das erwähnte Schreiben des Erzbischofs Heinrich ist nicht erhalten. Hannorda ist unermittelt.

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,3 n. 543, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/cf258784-05c2-4589-81aa-f5199891eab1
(Abgerufen am 28.03.2024).