Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,3

Sie sehen den Datensatz 263 von insgesamt 1551.

Urban III. beauftragt Prior (Bernhard) von Newburgh (Erzd. York) und Archidiakon (Jocelin) von Dunkeld (priori de Novoburgo et archidiacono Dunkeldensi) mit der Untersuchung und Beilegung des (nicht näher bezeichneten) Streits zwischen Bischof H(ugo) von St Andrews (H. episcopus sancti Andree), der neulich am Apostolischen Stuhl erschienen sei, und den Mönchen von Durham (monachorum Dunelmensium), die durch einen Magister W. (magistro W. nuntio) Appellation bei ihm, dem Papst, eingelegt hätten; der Papst befiehlt mit dem Einverständnis beider Seiten, die Parteien an einen geeigneten Ort im Königreich Schottland (infra regnum Scotie) zu berufen und den Streit unter Ausschluß der Appellation durch Übereinkunft oder Urteil zu entscheiden; sollte dies nicht möglich sein, so sollen die Parteien bis zur Oktav nach SS. Peter und Paul (1187 Juli 6) nach Rom befohlen werden, wo dann der Streit durch päpstliche Entscheidung beendet werden soll, wozu die Delegaten ihren Bericht über die Untersuchungen an den Papst senden sollen; Maßnahmen und Schreiben, die während des Aufenthalts des Bischofs und des Boten beim Papst ergangen oder impetriert worden sind, sollen ungültig sein.

Originaldatierung:
Dat. Verone 15 kal. oct.
Incipit:
Cum venerabilis frater noster H.

Überlieferung/Literatur

Kopie 18. Jh., Edinburgh, Nat. Lib. of Scotland, Adv. MS. 35.3.8 fol. 199'-200 (inseriert in ein Transkript des undatierten Prozeßberichts der delegierten Richter an Urban III. von 1744).

Drucke: Holtzmann, PUU England 3, S. 482-482 Nr. 380; Somerville, Scotia Pontificia S. 130-132 Nr. 144.

Reg.: – .

Kommentar

Der vollständige Bericht der Delegaten, die den Streit an den Papst zurückverwiesen, ist bei Holtzmann, PUU England 3, S. 482-486 Nr. 380 gedruckt. Das Ausstellungsjahr 1186 ergibt sich aus der Tatsache, daß die delegierten Richter dem Papst in ihrem Schreiben von Zusammenkünften am 2. März sowie am 27. April berichten, die in Folge der päpstlichen Delegation erfolgt seien. Da Urban III. im Oktober 1187 starb, kommt somit nur 1186 als Ausstellungsjahr des Delegationsmandats in Frage. Vgl. hierzu auch das Delegationsmandat Lucius' III. von 1185 Mai 14 (Böhmer-Baaken-Schmidt, Papstregesten Lucius' III. 2, Nr. 1626.), das ebenfalls diesen Streit um die Klage der Mönche von Durham wegen der Verletzung ihrer Privilegien durch Bischof Hugo und dessen Offiziale betrifft. Zur Sache vgl. Ferguson, Representatives S. 171f. und S. 211f. Nr. 10.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,3 n. 263, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/baf7e5e1-7bad-4f76-afa9-73817fb969cb
(Abgerufen am 20.04.2024).