RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,3

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Urban III. schreibt Bischof (Reginald FitzJocelin) von Bath, Bischof (Seffrid) von Chichester, Abt (Odo) von Battle (D. Chichester) und Abt (Guerric) von Faversham (Erzd. Canterbury) (Bathoniensi et Cicestrensi episcopis et de Bello et Faversham abbatibus) aufgrund der Klagen des Priors (Honorius) und der Brüder von (Christ Church in) Canterbury (prioris et fratrum Cantuariensis ecclesie) gegen Erzbischof (Balduin) von Canterbury (Cantuariensi archiepiscopo) und teilt ihnen mit, daß er dem Erzbischof befohlen habe, alle Maßnahmen, die dieser seit der Appellation des Konvents vorgenommen hat, zu revozieren, die Kapelle (in Hackington) auf dessen Kosten niederzureißen, die Einsetzung der Kanoniker dort zurückzunehmen, den Platz selbst zu maledizieren, jene, die dort noch nach dem päpstlichen Verbot Gottesdienst halten, von ihren Ämtern und Benefizien zu suspendieren, bis sie sich dem Papst präsentieren, die Amtsinhaber des Konvents, die der Erzbischof von ihren Ämtern entfernt und der Papst restituiert hat, seinerseits wieder einzusetzen, die von ihm, dem Erzbischof, Exkommunizierten zu absolvieren, überhaupt alles, was er seit der Appellation gegen die Besitzungen des Konvents unternommen hat, rückgängig zu machen, und die Exkommunikationen und Interdikte, die er gegen einige der Brüder ausgesprochen und verhängt hat, öffentlich zurückzunehmen; der Papst befiehlt unter Ausschluß der Appellation, sein Mandat auszuführen, wenn der Erzbischof nicht innerhalb von 30 Tagen seine Befehle ausführt, und gegen die Invasoren der Besitzungen der Brüder nötigenfalls mit dem Anathem vorzugehen; bei Verhinderung soll das Verfahren auch durch drei oder zwei der Delegaten durchgeführt werden.

Originaldatierung:
Dat. Ferrarie 5 non. oct.
Incipit:
Licet fratres et coepiscopos nostros

Überlieferung/Literatur

Kopie 13. Jh., London, Lambeth Palace Lib., MS 415 fol. 26-26'; inseriert in Stubbs, Chronica, 1 S. 385-386.

Druck: Stubbs, Epistolae Cantuarienses, S. 102-103 Nr. 129.

Reg.: JL 16006 (J 9977).

Kommentar

Die Befehle an den Erzbischof erteilte Urban III. in seinem Mandat Reg. 980 vom gleichen Tag. Zur Sache vgl. Stubbs, Epistolae Cantuarienses, S. LVI. Zum Vorgehen der Delegaten vgl. das Schreiben des Bischofs Reginald FitzJocelin an die Brüder von Christ Church von 1188 bei HMC, Report on historical Manuscripts V,1 S. 439 und Ramsey, EEA 10: Bath and Wells 1061-1205 S. 76-77 Nr. 102.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,3 n. 981, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b7acace3-2153-4548-8bea-6207c2a6bc46
(Abgerufen am 25.04.2024).