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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,3

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Urban III. teilt (Kaiser Friedrich I.) mit, daß er nach dem Tod und der Beisetzung Papst Lucius' (III.) von seinen Brüdern, den Kardinälen, zum Papst gewählt worden sei und diese Wahl widerstrebend angenommen habe, fordert den Kaiser zur Ergebenheit gegenüber der Kirche auf, damit sich Kirche und Imperium in gegenseitiger Liebe verbinden, versichert ihn seiner Zuneigung und bekundet seine Bereitschaft, die Bemühungen seines Vorgängers Lucius (III.) für Frieden und Verständigung fortzusetzen; der Papst ermahnt den Kaiser, jenen, die Zwietracht säen, kein Gehör zu schenken und der Kirche nach Kräften hilfreich zur Seite zu stehen.

Incipit:
Celestis altitudo consilii firmam retinens

Überlieferung/Literatur

Reg.: JL 15475 (Auszug, vgl. den Kommentar); Böhmer-Opll, Regesten Friedrichs I. 4 Nr. 2936.

Kommentar

Eine hs. Überlieferung dieses Schreibens ist nicht mehr nachweisbar. Der Cod. 152 (nicht 102, wie es versehentlich bei JL heißt) des 15. Jh. in der Stadtbibl. Lübeck, eine Ars Dictandi des päpstlichen Notars Transmundus von Clairvaux, ist heute verschollen, vgl. Worstbrock/Klaes/Lütten, Repertorium der Artes Dictandi 1 S. 111 und Schaller/Vogel, Handschriftenverzeichnis S. 172-176 Nr. *113. Schwarz, HerrschertitelS. 120 Anm. 465 zitiert eine Auskunft der Stadtbibl. Lübeck von 1998, wonach sich der Codex als kriegsbedingtes Auslagerungsgut heute in St. Petersburg befinden könnte. Ebenso existiert kein über den Auszug bei JL hinausgehender Druck, der auf einer (unvollständigen?) Abschrift Wilhelm Wattenbachs beruht. Der Hinweis bei Heathcote, Letter collections S. 222 Nr. 184, wonach das Schreiben bei Wattenbach, Iter S. 55 gedruckt sei, ist irrig, es wird dort nur erwähnt. Da Ausstellungsort, Datum und Adressat von Loewenfeld in Klammern gesetzt sind, scheint die ihm vorgelegene Abschrift Wattenbachs weder Adresse noch Datum aufgewiesen zu haben. Datiert wurde es bei JL auf 1185 Dezember 1, den Tag der Krönung Urbans III. (vgl. Reg. 2), wie auch Kauffmann, Italienische Politik S. 94 mit Anm. 20 das Schreiben in den Dezember 1185 setzte. Egger, Wahldekrete S. 110 Anm. 131 folgte ebenfalls der Datierung zu 1185 Dezember 1 und nahm an, daß es gleichzeitig mit der Wahlanzeige an Erzbischof Balduin von Canterbury und die Bischöfe in England (Reg. 4), mit der es laut Loewenfeld bis zur Schilderung der Wahl textgleich ist, ausgestellt worden sei, während Haller, Heinrich VI. und die römische Kirche S. 442 Anm. 1 und ihm folgend Wenck, Päpste S. 426 Anm. 4 es mit der allgemeinen Wahlanzeige (Reg. 38) zu 1186 Januar 12 setzten.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,3 n. 5, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a0196eac-4d4c-4447-8f42-0328e4c8e740
(Abgerufen am 28.03.2024).