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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,2

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Lucius III. teilt dem Prokurator, dem Priester A(lanus), und den Brüdern des Hospitals St Bartholomew's in London (A. presbitero procuratori hospitalis sancti Bartholomei London. eiusque fratribus) aufgrund des an ihn gelangten Berichts mit, daß entsprechend dem Vertrag, den der vormalige Prokurator des Hospitals, der Laie A(dam) (A. laici), mit den Kanonikern (des Augustinerpriorats) St Bartholomew (canonicos sancti Bartholomei) abgeschlossen hatte, der Prokurator von ihnen, den Brüdern, gewählt, sodann durch den Prior und das Kapitel (des Priorats) bestätigt werden sowie dem Prior einen Treueid leisten soll und dann die Aufsicht über das Hospital übernehmen dürfe; zudem sei es ihm untersagt, ohne die Zustimmung des Priors und der Kanoniker jemanden zum dauernden Aufenthalt aufzunehmen; dies habe nun dazu geführt, daß, obwohl derzeit eine große Anzahl von Kranken, Armen und Waisen im Hospital Unterkunft finde, der Prior und die Kanoniker, wenn sie vom Prokurator und den Brüdern des Hospitals um ihre Zustimmung zur Aufnahme von Armen gebeten werden, diese versagen und zwar umso mehr, als die Aufzunehmenden sich für das Hospital nützlich zu erweisen scheinen; somit bestehe die Gefahr, daß nach dem Tod des Prokurators das Hospital und die Mittel zur Unterstützung der Armen sich gänzlich in den Händen des Priorats befinden werden; der Papst setzt deshalb fest, daß das Hospital unbeschadet anderer Punkte in der Abmachung zwischen ihm und den Kanonikern künftig das freie Aufnahmerecht besitzen soll, und gestattet die eventuell wegen Platzmangels nötig werdende Verlegung des Hospitals an einen geeigneteren Ort unter Zustimmung des Diözesanbischofs (Gilbert Foliot von London), dem er zudem befiehlt, ihren Friedhof zu weihen, unbeschadet der Tatsache, daß sie bislang die Sepultur bei den Kanonikern haben, da auch in besagtem Vertrag mit den Kanonikern die Sepultur nicht festgelegt worden sei.

Originaldatierung:
Dat. Verone 17 kal. aug.
Incipit:
Quanto laudabilius imminetis servitio conditoris

Überlieferung/Literatur

Überl.: Kopie 15. Jh., London, The Royal Hospitals NHS Trust, St Bartholomew's Hospital Archives Department, HC2/1 fol. 54 und fol. 56 (inseriert in die Urk. Honorius' III. von 1217 Juni 20, POTTHAST – , Cok's Cart., DAVIS, Med. Cart. Nr. 617).

MOORE, St Bartholomew's Hospital S. 154-155 Anm. 1; HOLTZMANN, PUU England 1 S. 517-519 Nr. 233; WEBB, Records St Bartholomew's Priory 1 S. 79-80 (zu 1184, unvollständige engl. Übersetzung).

KERLING, Cartulary St Bartholomew's Hospital S. 18 Nr. 29.

Kommentar

Zur Überlieferung vgl. auch HOLTZMANN, PUU England 1 S. 202. – Das hier erwähnte Mandat an den Bischof von London wegen der Weihe des Friedhofs hat sich nicht erhalten, vgl. Reg. 1688. Zur Sache vgl. WEBB, Records St Bartholomew's Priory 1 S. 79f., die Urk. Lucius' III. von 1185 Juli 24 (Reg. 1701) und die Urk. Cölestins III. von 1191 August 29 (JL – , Holtzmann 1 S. 574-575 Nr. 279), die den ersten Teil dieser Urk. wiederholt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,2 n. 1689, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1185-07-16_6_0_4_4_2_523_1689
(Abgerufen am 19.04.2024).