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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,2

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Lucius III. beauftragt die Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte, Prioren, Archidiakone, Dekane, Priester und andere kirchliche Prälaten (archiepiscopis, episcopis et ... abbatibus, prioribus, archidiaconis, decanis, presbyteris et aliis ecclesiarum prelatis), gegen jene vorzugehen, die trotz des den Zisterziensern (fratribus ordinis Cisterciensis) von seinen Vorgängern und ihm gewährten Privilegs der Zehntbefreiung des Eigenbetriebs von ihnen Zehnte fordern, indem sie unter falscher Auslegung behaupten, unter de laboribus sei de novalibus zu verstehen, obgleich die bekanntermaßen rechtmäßige Interpretation sich auf das mit eigener Hand bewirtschaftete kultivierte Land wie auf das der Kultur erst zugeführte Land beziehe, denn wenn er de novalibus gemeint hätte, würde er statt de laboribus de novalibus geschrieben haben; der Papst befiehlt ihnen, im Falle des Zuwiderhandelns unter Ausschluß der Appellation Geistliche mit der Suspension, Laien mit der Exkommunikation zu bestrafen, bis die Täter Genugtuung geleistet haben; Forderungen nach Zehnten oder anderem, was ihren Privilegien widerspricht, dürfen die Brüder mißachten, auch wenn diese aufgrund vom Apostolischen Stuhl erlangter Schreiben gestellt werden, Appellationen dürfen sie einlegen, auch wenn dies in entsprechenden Schreiben untersagt sein sollte; Vereinbarungen zwischen ihnen und anderen, die in beiderseitigem Einvernehmen abgeschlossen und vom Abt und den Brüdern gebilligt wurden, sollen unverbrüchlich eingehalten werden; bei Gewaltanwendung gegen die Brüder soll die feierliche Exkommunikation verkündet werden, bis der Täter Genugtuung leistet und sich mit Briefen des Diözesanbischofs dem Papst präsentiert.

Originaldatierung:
Dat. Verone 13 kal. maii.
Incipit:
Audivimus et audientes mirati sumus

Überlieferung/Literatur

Überl.: Kopie 14. Jh., Edinburgh, Nat. Lib. of Scotland, Adv. MS. 34.4.13 fol. 69'-70 (Cart. von Newbattle, DAVIS, Med. Cart. Nr. 1173).

JL 15409; SOMERVILLE, Scotia Pontificia S. 119 Nr. 127.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,2 n. 1592, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1185-04-19_1_0_4_4_2_426_1592
(Abgerufen am 29.03.2024).