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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,2

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Lucius III. schreibt Bischof P(eter), dem Dekan und dem Kapitel von Arras (P. episcopo et ... decano et capitulo Atreb.), er habe gehört, ihre auswärtigen Kanoniker erhielten gemäß der Gewohnheit, die durch den Papst bestätigt und von allen beschworen worden sei, 4½ Pfund (Geld), 20 Sextarien Getreide und 16 Sextarien Hafer, forderten aber die Einkünfte der ganzen Präbende; da es jedoch nicht sein dürfe, daß sie über das festgelegte und beschworene Recht hinaus etwas erhalten, wofür kein Dienst erbracht wird, befiehlt er ihnen strikt, keinesfalls zu gestatten, daß ein Auswärtiger mehr als das Festgelegte bekommt, und setzt fest, wie es ihre von päpstlicher Seite bekräftigte Institution vorsieht, daß die neuen Kanoniker sich mit 20 Solidi zufriedengeben.

Originaldatierung:
Dat. Verone 16 kal. apr.
Incipit:
Audivimus et audientes nequimus non

Überlieferung/Literatur

Überl.: Kopie 18. Jh., Arras, Médiathèque mun., Ms. 1088 (1120/7) fol. 50'.

Nouv. WAUTERS 2507 Nr. 6043.

Kommentar

Zur Überlieferung vgl. auch RAMACKERS, PUU Frankreich 3 S. 16 sowie BECQUET, Abbayes: Cambrai S. 112ff. – Domdekan Matthäus kann frühestens 1184 Juni 6 gestorben sein, vgl. BERGER, Archidiacres S. 516; ob im März 1185 schon sein Nachfolger Peter amtierte, der nach Berger erst 1186 namentlich genannt wird, muß offenbleiben. Vgl. zu der genannten päpstlichen Bestätigung die Urk. Alexanders III. von (1160-1178) Januar 1 (JL 13751 zu 1159-1181, Ramackers S. 147-148 Nr. 89).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,2 n. 1535, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1185-03-17_1_0_4_4_2_369_1535
(Abgerufen am 29.03.2024).