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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,2

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Lucius III. schildert den weltlichen Herrschern und allen Gläubigen (regibus, ducibus, principibus, comitibus et universis Christi fidelibus) den Zustand des von den Heiden schwerstens bedrängten Heiligen Landes und fordert zu seiner Unterstützung auf, gewährt jenen, die diesem zu Hilfe eilen, wie Urban (II.) und Eugen (III.) Nachlaß ihrer Sündenstrafen, nimmt ihre Frauen, Kinder und ihr Eigentum in den päpstlichen Schutz, trägt diesen Schutz auch den Erzbischöfen, Bischöfen und anderen kirchlichen Prälaten auf, befiehlt, ihren Besitz vor jeder Belästigung zu schützen, bis die Betreffenden zurückkehren oder ihr Tod feststeht, erlaubt, zur Bestreitung ihrer Kosten ihre Ländereien und Besitzungen an Kirchen, kirchliche Personen oder andere Gläubige zu verpfänden, wenn ihre Verwandten oder Lehensherren diese nicht als Pfand annehmen wollen oder können, gewährt jenen, die im Heiligen Land zwei oder drei Jahre gegen die Sarazenen kämpfen, die Absolution, sofern sie sich nicht des Raubes, des Wuchers oder des Diebstahls schuldig gemacht oder diese Delikte, sofern es ihnen möglich ist, nicht gesühnt haben, erläßt jenen, die sich ein Jahr im Heiligen Land aufhalten, die Hälfte ihrer Sündenstrafen, versichert allen, die zum Grab des Herrn aufbrechen, unabhängig davon, ob sie unterwegs sterben oder ihr Ziel erreichen, daß ihre Mühen auf den Erlaß ihrer Sündenstrafen angerechnet werden, und gewährt jenen, die wegen ihrer Teilnahme an Turnieren mit der Exkommunikation belegt worden sind und im Heiligen Land sterben, die Sepultur, auch wenn sie sich wegen der Absolution nicht dem Römischen Bischof präsentiert haben.

Originaldatierung:
Dat. Verone 10 kal. feb.
Incipit:
Cor nostrum et omnium fratrum

Überlieferung/Literatur

Überl.: Kopie 15. Jh., Frauenfeld, Kantonsbibl., Cod. Y 72 p. 123 Nr. 127; Kopie 15. Jh., Straßburg, Arch. dép. du Bas-Rhin, H 1359 fol. 2-2'.

Kommentar

Zur Überlieferung vgl. auch HIESTAND, PUU Templer und Johanniter 1 S. 165 und S. 170. – VU ist der Kreuzzugsaufruf Alexanders III. von 1181 Januar 16 (JL 14360, Migne, PL 200 Sp. 1294-1296 Nr. 1504). Eine Ausfertigung dieser Urk. von (1184-1185 November/Dezember 10) war offenbar nach Sizilien gerichtet, vgl. Reg. 1924, während die hier verzeichnete Ausfertigung wohl an Empfänger in Deutschland ging, vgl. Hiestand 1 in der Vorbemerkung zu seinem Druck. Zur Sache vgl. den Kommentar bei Reg. 1924.

 

Verbesserungen und Zusätze (2012):

Zur Sache vgl. jetzt Hiestand, Military Orders S. 163.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,2 n. 1447, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1185-01-23_11_0_4_4_2_281_1447
(Abgerufen am 23.04.2024).